(KV) Unterstützung der Dezentralisierung und lokalen Entwicklung

IATI Maßnahmen-ID
DE-1-200265447
Maßnahmenstatus
Beendet
Land / Region
Kamerun
Finanzierungsvolumen
€ 8.973.781,98
Kofinanzierter Betrag
€ 0,00
Gesamtausgaben/-auszahlungen
€ 8.973.781,98
Noch verfügbar
-
Finanzier
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) (DE-1)
Finanzierungsart
Zuschuss
Laufzeit
29.12.2004 - 11.03.2014
Startdatum
29.12.2004
Geplantes Enddatum
11.03.2014
Tatsächliches Enddatum
11.03.2014
Durchführungs- / Trägerorganisation
KfW Bankengruppe (KfW) (XM-DAC-5-2)
Trägerorganisation: Art
15
Umsetzungspartner
REPUBLIK KAMERUN
Sektoren übergeordnet
Staat und Zivilgesellschaft allgemein
Sektoren untergeordnet
Politik und Verwaltung in Bezug auf den öffentlichen Sektor
Evaluierung
Nein
Zugehörige Dokumente
Für dieses Vorhaben gibt es keinen Eintrag in der Projektdatenbank. (Projektwebseite) URL: https://www.kfw-entwicklungsbank.de/Internationale-Finanzierung/KfW-Entwicklungsbank/Projekte/Projektdatenbank/index.jsp
Aktuelle Datenversion vom
24.06.2026

Beschreibung

Ziel der FZ-Maßnahme ist es, die Ausstattung der Gemeinden mit kommunaler Infrastruktur und zweckgebundenen Investitionsmitteln zu verbessern. Damit sollen entwicklungspolitisch relevante Beiträge zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung, der lokalen Wirtschaftsentwicklung, der Bürgerteilhabe an politischen Prozessen und damit letztlich zur Armutsminderung geleistet werden. Die Amtsführung der Gebietskörperschaften soll transparent, kompetent und rechenschaftspflichtig werden. Die lokale Bevölkerung soll an kommunalen Investitionsentscheidungen beteiligt werden. So sollen die soziale und wirtschaftliche Situation der überwiegend armen Bevölkerung insgesamt verbessert werden. Zielgruppe der FZ-Maßnahme ist die Bevölkerung in den 44 ländlichen Kommunen der Provinz Extremer Norden (ca. 3 Mio. Ein-wohner).Die FZ-Maßnahme integriert sich in das nationale Programme National du Développement Participatif (PNDP). Sie bildet zusammen mit der TZ-Komponente der GIZ ein bilaterales EZ-Programm. In diesem Rahmen fördert die GIZ insbesondere die Erstellung partizipativer Gemeindeentwicklungspläne, unterstützt den Aufbau öffentlicher und privater Dienstleister, berät die Entwicklung relevanter Rahmenbedingungen und leistet Capacity Development der Kommunalverwaltungen und ihres Personals. In den Gemeindeentwicklungsplänen, deren Qualität das TZ-Engagement absichert, werden prioritäre Investitionsvorhaben definiert. Ein Gremium auf übergeordneter Provinzebene entscheidet nach dem Antragsprinzip über deren Finanzierung aus Programmmitteln. Die FZ leistet einen substantiellen Beitrag zur Ausstattung dieses dezentralen Entwicklungsfonds im Extremen Norden (zusätzlich PPTE und C2D-Mittel der französischen Kooperation). Ein FZ-finanzierter internationaler Consultant sichert die fachlich, entwicklungspolitisch und buchhalterisch korrekte Vorbereitung und Abwicklung der ausgewählten Einzelprojekte. FZ-Mittel stehen darüber hinaus für die Durchführung von Studien und Evaluierungen, für die Ausstattung von Gemeindeverwaltungen sowie zur anteiligen Deckung laufender Programmkosten zur Verfügung. Auf nationaler Ebene wird das Programm durch die Cellule Nationale de Coordination (CNC) des PNDP in Verantwortung des Ministère de lEconomie, de la Planification et de lAménagement du Territoire (MINEPAT) durchgeführt . Die Programmumsetzung wird von dem Comité National de dOrientation et de Pilotage (CNOP) überwacht und strategisch mitgesteuert. Auf Provinzebene ist jeweils die Cellule Provincial du Progamme (CPP) des PNDP für die Durchführung verantwortlich. Sie wird von dem zuständigen Comité Paritaire dApprobation et de Supervision de Niveau Provincial (CPAP) überwacht, das auch über die von den Kommunen beantragten Einzelvorhaben entscheidet. Für das FZ Vorhaben sind der CNC und der CPP im Extrême-Nord alle laufenden Aufgaben übertragen. Die Laufzeit der FZ-Maßnahme beträgt 36 Monate. Von den FZ-Mitteln in Höhe von 9,0 Mio. EUR, die unter der BMZ-Nr. des Vorhabens zur Verfügung gestellt werden, dienen 1,7 Mio. EUR vertragsgemäß der Finanzierung der FZ-Maßnahme Ländliche Wasserversorgung II (BMZ-Nr. 200065425).Wesentliche Risiken für die FZ-Maßnahme bestehen in langsamen, ineffizienten Entscheidungsprozessen bei Träger und Gemeindeverwaltungen, durch verbreitete Korruption, geringe Transparenz, mangelnde Rechenschaftslegung und schwaches Finanzmanagement im öffentlichen Sektor, ineffiziente Koordination zwischen nationaler, zentralistischer CNC und regionaler CPP sowie unzureichender Sicherstellung von Betrieb und Wartung kommunaler Infrastrukturmaßnahmen.