Infrastrukturfonds für Sekundärstädte II

IATI Maßnahmen-ID
DE-1-200266650
Maßnahmenstatus
Beendet
Land / Region
Benin
Finanzierungsvolumen
€ 4.936.721,61
Kofinanzierter Betrag
€ 0,00
Gesamtausgaben/-auszahlungen
€ 4.936.721,61
Noch verfügbar
-
Finanzier
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) (DE-1)
Finanzierungsart
Zuschuss
Laufzeit
28.07.2006 - 14.03.2014
Startdatum
28.07.2006
Geplantes Enddatum
14.03.2014
Tatsächliches Enddatum
14.03.2014
Durchführungs- / Trägerorganisation
KfW Bankengruppe (KfW) (XM-DAC-5-2)
Trägerorganisation: Art
15
Umsetzungspartner
MINISTERE DE L'ECONOMIE ET DES FINANCES
Sektoren übergeordnet
Andere multisektorale Maßnahmen
Sektoren untergeordnet
Stadtentwicklung und -verwaltung
Evaluierung
Ja
Zugehörige Dokumente
Für dieses Vorhaben gibt es keinen Eintrag in der Projektdatenbank. (Projektwebseite) URL: https://www.kfw-entwicklungsbank.de/Internationale-Finanzierung/KfW-Entwicklungsbank/Projekte/Projektdatenbank/index.jsp; Ex-post-Evaluierung (Evaluierung) URL: https://www.kfw-entwicklungsbank.de/PDF/Evaluierung/Ergebnisse-und-Publikationen/PDF-Dokumente-A-D/Benin_FIVIS_2019_D.pdf; Ex post evaluation (Evaluierung) URL: https://www.kfw-entwicklungsbank.de/PDF/Evaluierung/Ergebnisse-und-Publikationen/PDF-Dokumente-A-D_EN/Benin_FIVIS_2019_E.pdf
Aktuelle Datenversion vom
24.06.2026

Beschreibung

Das Ziel der FZ-Maßnahme ist es, zur Verbesserung der Lebensbedingungen der Bevölkerung und zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung in vier ausgesuchten Sekundärstädten (Abomey, Bohicon, Natitingou, Ouidah) und vier Landgemeinden (Bassila, Kérou, Péhunco, Tanguiéta) in Benin beizutragen. Dies soll in Zusammenarbeit mit der TZ durch die nachhaltige Bereitstellung sozialer und wirtschaftlicher Infrastrukturen und die Förderung guter lokaler Regierungsführung in den Programmstädten erreicht werden.Die FZ-Maßnahme stellt die Folgephase zu BMZ-Nr. 200066100 dar. Sie ist gleichermaßen als offenes nachfrageorientiertes Programm angelegt. Die Städte bewerben sich dabei mit konkreten Investitionsprojekten um Mittel aus einem FZ-finanzierten Kommunalentwicklungsfonds (Antragsprinzip), die sie im Bewilligungsfall um relevante Eigenbeiträge ergänzen. Über die Bewilligung der Förderanträge entscheidet ein Ausschuss anhand transparenter, teils leistungsbezogener Kriterien, der mit Vertretern und Vertreterinnen der Programmgemeinden, der zuständigen Fachministerien und des Trägers AGETUR (Bauprojektsteuerer) besetzt ist. Nach positiver Entscheidung übernimmt AGETUR von der jeweils unterstützten Gemeinde im Rahmen eines Vertrags die Bauherrenschaft (maîtrise douvrage déléguée) für die konkrete Infrastrukturmaßnahme und trägt die Verantwortung für die Umsetzung einschließlich der Vergabe der Planungs-, Überwachungs- und Bauleistungen an einheimische Unternehmen. Zusätzlich zur Verbesserung der Infrastrukturausstattung der Gemeinden werden durch die FZ-Maßnahme somit positive Governance relevante Wirkungen durch das Einüben transparenter, rechenschaftspflichtiger öffentlicher Bauherrenschaft und die Umsetzung nachhaltiger Betriebs- und Finanzierungskonzepte für kommunale Investitionen erwartet. Ein internationaler FZ-Consultant unterstützt AGETUR und die Gemeinden bei der Erarbeitung von Projektvorschlägen und bei deren Bewertung durch den Vergabeausschuss. Darüber hinaus unterstützt er die Gemeinden in ihrer Rolle als Bauherr und bei der Entwicklung und Umsetzung nachhaltiger Betriebskonzepte für die Infrastrukturen. Zusätzlich fördert die deutsche TZ die Gemeindeverwaltungen beim Aufbau und der Entwicklung von relevanten Fach- und Managementkompetenzen einschließlich des kommunalen Grundbuchwesens.Die FZ-Maßnahme trägt zur Verbesserung der Lebensbedingungen von rund 600.000 Einwohnern der Programmstädte und des städtischen Umlands bei. Sie ist mit Gesamtkosten von EUR 3,4 Mio. veranschlagt, davon EUR 3,0 Mio. FZ-Mittel als Zuschuss aus Haushaltsmitteln. Der Durchführungszeitraum ist mit 28 Monaten geplant. Die Risiken der FZ-Maßnahme zur Förderung der Kommunalentwicklung ergeben sich aus der politischen Dimension des laufenden, vergleichsweise jungen und komplexen Dezentralisie^rungsprozesses in Benin. Insbesondere bestehen mittlere Risiken bezüglich des Ressourcentransfers vom Zentralstaat an die kommunalen Selbstverwaltungen. Sie müssen die erforderliche Finanzausstattung erhalten, um die Infrastrukturinvestitionen nachhaltig betreiben und instand halten zu können. Darüber hinaus müssen die Gemeindeverwaltungen aber auch die erforderlichen fachlich-technischen und administrativen Kompetenzen und Kapazitäten aufbauen und ihr Handeln demokratisch legitimieren.