Ländliche Wasserversorgung im Osten (Inv.)
- IATI Maßnahmen-ID
- DE-1-200366179
- Maßnahmenstatus
- Beendet
- Land / Region
- Burkina Faso
- Finanzierungsvolumen
- € 3.700.000,00
- Kofinanzierter Betrag
- € 0,00
- Gesamtausgaben/-auszahlungen
- € 3.700.000,00
- Noch verfügbar
- -
- Finanzier
- Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) (DE-1)
- Finanzierungsart
- Zuschuss
- Laufzeit
- 12.10.2005 - 24.07.2013
- Startdatum
- 12.10.2005
- Geplantes Enddatum
- 24.07.2013
- Tatsächliches Enddatum
- 24.07.2013
- Durchführungs- / Trägerorganisation
- KfW Bankengruppe (KfW) (XM-DAC-5-2)
- Trägerorganisation: Art
- 15
- Umsetzungspartner
- BURKINA FASO
- Sektoren übergeordnet
- Wasser und Abwasser/Abfallentsorgung
- Sektoren untergeordnet
- Grundlegende Versorgung im Bereich Trinkwasser und Sanitärversorgung und Abwassermanagement
- Evaluierung
- Nein
- Zugehörige Dokumente
- Für dieses Vorhaben gibt es keinen Eintrag in der Projektdatenbank. (Projektwebseite) URL: https://www.kfw-entwicklungsbank.de/Internationale-Finanzierung/KfW-Entwicklungsbank/Projekte/Projektdatenbank/index.jsp
- Aktuelle Datenversion vom
- 24.06.2026
Beschreibung
Das Vorhaben ist ein offenes Programm in fünf Provinzen der Ostregion Burkina Fasos. Es umfasst die Rehabilitierung von ca. 350 bestehenden Bohrbrunnen mit Handpumpen und die Erstellung von ca. 130 neuen Bohrbrunnen einschließlich ihrer Ausrüstung mit Handpumpen. Zusätzlich ist ein simplifiziertes Wasserversorgungssystem für die ländliche Kommune Diapangou geplant. Zielgruppe ist die Bevölkerung kleiner Dörfer oder von Ortschaften von mindestens 300 Einwohnern, insgesamt mindestens 140.000 Menschen. Begleitend dazu sind Informations- und Motivationsmaßnahmen vorgesehen, um die Zielgruppe über die Notwendigkeit von hygienisch einwandfreiem Wasser für die Reduzierung von Gesundheitsrisiken und über die Bedeutung einer präventiven Wartung und Unterhaltung von Wasserversorgungssystemen zu unterrichten. Der Betrieb soll durch lokale Nutzerkomitees sichergestellt werden. Die Wartungs- und Unterhaltungsmaßnahmen sollen durch private Unternehmen (vorzugsweise durch genossenschaftlich organisierte Handwerkergruppen) durchgeführt werden, die in der Region lizensiert sind und untereinander in Wettbewerb stehen.