Gewaltprävention durch Kinder- und Jugendfußball

IATI Maßnahmen-ID
DE-1-200865808
Maßnahmenstatus
Beendet
Land / Region
Südafrika
Finanzierungsvolumen
€ 3.913.850,61
Kofinanzierter Betrag
€ 0,00
Gesamtausgaben/-auszahlungen
€ 3.913.850,61
Noch verfügbar
-
Finanzier
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) (DE-1)
Finanzierungsart
Zuschuss
Laufzeit
12.08.2009 - 14.09.2018
Startdatum
12.08.2009
Geplantes Enddatum
14.09.2018
Tatsächliches Enddatum
14.09.2018
Durchführungs- / Trägerorganisation
KfW Bankengruppe (KfW) (XM-DAC-5-2)
Trägerorganisation: Art
15
Umsetzungspartner
DEPT. OF SPORT AND RECREATION SOUTH AFRICA
Sektoren übergeordnet
Krisenprävention und Konfliktlösung, Frieden und Sicherheit
Sektoren untergeordnet
Zivile Friedensentwicklung, Krisenprävention und Konfliktlösung
Evaluierung
Nein
Zugehörige Dokumente
Für dieses Vorhaben gibt es keinen Eintrag in der Projektdatenbank. (Projektwebseite) URL: https://www.kfw-entwicklungsbank.de/Internationale-Finanzierung/KfW-Entwicklungsbank/Projekte/Projektdatenbank/index.jsp
Aktuelle Datenversion vom
24.06.2026

Beschreibung

Im Rahmen eines partizipativen Ansatzes soll durch die Entwicklung und Förderung des Fußballs für Kinder und Jugendliche sowie durch die Verbindung mit flankierenden sozialpädagogischen Maßnahmen ein Beitrag zur sozialen und charakterlichen Entwicklung von Kinder und Jugendlichen und damit zurPrävention von Gewalt in ehemaligen Townships und ärmeren ländlichen Gebieten geleistet werden. Heirbei wird das integrative Potential von Fußball zur nachhaltigen Prävention von Gewalt genutzt. Die vorgesehene FZ-Maßnahme umfasst den Bau bzw. die Rehabilitierung von Bolz- und Fußballplätzen - die auf Wunsch der Kommunen ggf. auch als Multifunktionsplätze für mehrere Ballsportarten ausgelegt werden können - sowie Consultingleistungen. Kommunen können sich um einen Bolz- bzw. Fußballplatz bewerben, wobei sie schlüssige und nachhaltige Konzepte für Nutzung und Unterhalt sowie für Trainings- und Ausbildungsmaßnahmen vorweisen müssen.