Gewaltprävention durch Kinder- und Jugendfußball
- IATI Maßnahmen-ID
- DE-1-200865808
- Maßnahmenstatus
- Beendet
- Land / Region
- Südafrika
- Finanzierungsvolumen
- € 3.913.850,61
- Kofinanzierter Betrag
- € 0,00
- Gesamtausgaben/-auszahlungen
- € 3.913.850,61
- Noch verfügbar
- -
- Finanzier
- Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) (DE-1)
- Finanzierungsart
- Zuschuss
- Laufzeit
- 12.08.2009 - 14.09.2018
- Startdatum
- 12.08.2009
- Geplantes Enddatum
- 14.09.2018
- Tatsächliches Enddatum
- 14.09.2018
- Durchführungs- / Trägerorganisation
- KfW Bankengruppe (KfW) (XM-DAC-5-2)
- Trägerorganisation: Art
- 15
- Umsetzungspartner
- DEPT. OF SPORT AND RECREATION SOUTH AFRICA
- Sektoren übergeordnet
- Krisenprävention und Konfliktlösung, Frieden und Sicherheit
- Sektoren untergeordnet
- Zivile Friedensentwicklung, Krisenprävention und Konfliktlösung
- Evaluierung
- Nein
- Zugehörige Dokumente
- Für dieses Vorhaben gibt es keinen Eintrag in der Projektdatenbank. (Projektwebseite) URL: https://www.kfw-entwicklungsbank.de/Internationale-Finanzierung/KfW-Entwicklungsbank/Projekte/Projektdatenbank/index.jsp
- Aktuelle Datenversion vom
- 24.06.2026
Beschreibung
Im Rahmen eines partizipativen Ansatzes soll durch die Entwicklung und Förderung des Fußballs für Kinder und Jugendliche sowie durch die Verbindung mit flankierenden sozialpädagogischen Maßnahmen ein Beitrag zur sozialen und charakterlichen Entwicklung von Kinder und Jugendlichen und damit zurPrävention von Gewalt in ehemaligen Townships und ärmeren ländlichen Gebieten geleistet werden. Heirbei wird das integrative Potential von Fußball zur nachhaltigen Prävention von Gewalt genutzt. Die vorgesehene FZ-Maßnahme umfasst den Bau bzw. die Rehabilitierung von Bolz- und Fußballplätzen - die auf Wunsch der Kommunen ggf. auch als Multifunktionsplätze für mehrere Ballsportarten ausgelegt werden können - sowie Consultingleistungen. Kommunen können sich um einen Bolz- bzw. Fußballplatz bewerben, wobei sie schlüssige und nachhaltige Konzepte für Nutzung und Unterhalt sowie für Trainings- und Ausbildungsmaßnahmen vorweisen müssen.