Schwerpunktprogramm Nachhaltige Wirtschaftsentwicklung, Komponente Ländliches Finanzwesen (Inv.)
- IATI Maßnahmen-ID
- DE-1-200965715
- Maßnahmenstatus
- Beendet
- Land / Region
- Kirgisistan
- Finanzierungsvolumen
- € 7.000.000,00
- Kofinanzierter Betrag
- € 0,00
- Gesamtausgaben/-auszahlungen
- € 7.000.000,00
- Noch verfügbar
- -
- Finanzier
- Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) (DE-1)
- Finanzierungsart
- Zuschuss
- Laufzeit
- 27.10.2011 - 01.06.2017
- Startdatum
- 27.10.2011
- Geplantes Enddatum
- 01.06.2017
- Tatsächliches Enddatum
- 01.06.2017
- Durchführungs- / Trägerorganisation
- KfW Bankengruppe (KfW) (XM-DAC-5-2)
- Trägerorganisation: Art
- 15
- Umsetzungspartner
- MINISTRY OF FINANCE OF THE KYRGYZ REPUBLIC
- Sektoren übergeordnet
- Finanzwesen
- Sektoren untergeordnet
- Finanzintermediäre des formellen Sektors
- Evaluierung
- Nein
- Zugehörige Dokumente
- Für dieses Vorhaben gibt es keinen Eintrag in der Projektdatenbank. (Projektwebseite) URL: https://www.kfw-entwicklungsbank.de/Internationale-Finanzierung/KfW-Entwicklungsbank/Projekte/Projektdatenbank/index.jsp
- Aktuelle Datenversion vom
- 24.06.2026
Beschreibung
Das Vorhaben zielt auf den nachhaltigen Ausbau von Finanzdienstleistungen privater Finanzinstitutionen ab, die den im ländlichen Raum tätigen Kleinst- und Kleinunternehmen sowie mittleren Unternehmen angeboten werden (Ziel der FZ-Maßnahme). Das entwicklungspolitisch übergeordnete Ziel ist es, einen Beitrag zur Sicherung und Schaffung von Einkommen und Beschäftigung im ländlichen Raum zu leisten. Die mittelbare Zielgruppe des Vorhabens umfasst Einzelunternehmer, Kleinst- und Kleinunternehmen, mittlere Unternehmen und Kooperativen (KKMU) als Kreditnehmer der am Programm teilnehmenden Partnerfinanzinstitutionen (PFI). Zur unmittelbaren Zielgruppe gehören private Finanzinstitutionen, die Finanzdienstleistungen im ländlichen Raum Kirgisistans anbieten. Aufgrund des erhöhten Konfliktpotentials in Kirgisistan soll das Vorhaben konfliktsensibel umgesetzt werden. Krisenprävention ist zwar kein explizites Haupt- oder Nebenziel der FZ-Maßnahme, die Schaffung von Einkommen und Beschäftigung im wirtschaftsschwachen ländlichen Raum kann jedoch konfliktmindernde Wirkungen entfalten.Insgesamt stehen für die Phase I des Vorhabens ein FZ-Zuschuss i.H.v. EUR 7 Mio. für die Refinanzierung von Partnerfinanzinstitutionen (PFI) und EUR 0,5 Mio. für eine Begleitmaßnahme zur Verfügung. Die Refinanzierungsmittel werden in Form von Lokalwährungsdarlehen an Mikrofinanzinstitutionen (MFI), Geschäftsbanken mit Fokus auf ländliche KKMU oder an eine Apex-Institution, die kleinere MFI und Kreditgenossenschaften refinanziert, weitergeleitet. Im Rahmen der Begleitmaßnahme sollen das Finanzministerium als Programmträger bei der Implementierung des Vorhabens unterstützt und bei den PFI die für eine erfolgreiche Umsetzung notwendigen personellen und institutionellen Kapazitäten aufgebaut werden. Für die Phase II, die nach der gleichen Projektkonzeption und nahezu zeitgleich zur Phase I umgesetzt wird, stehen ein FZ-Zuschuss i.H.v. EUR 4 Mio. für die Refinanzierung von PFI und ein FZ-Zuschuss i.H.v. EUR 1 Mio. für eine Begleitmaßnahme zur Verfügung.