Stärkung der Qualitätsinfrastruktur für den Handel und den Verbraucherschutz in der SADC Region
- IATI Maßnahmen-ID
- DE-1-201022094
- Maßnahmenstatus
- Beendet
- Land / Region
- Subsahara-Afrika
- Finanzierungsvolumen
- € 1.500.000,00
- Kofinanzierter Betrag
- € 0,00
- Gesamtausgaben/-auszahlungen
- € 1.473.955,19
- Noch verfügbar
- € 26.044,81
- Finanzier
- Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) (DE-1)
- Finanzierungsart
- Zuschuss
- Laufzeit
- 01.07.2010 - 01.06.2013
- Startdatum
- 01.07.2010
- Geplantes Enddatum
- 01.06.2013
- Tatsächliches Enddatum
- 01.06.2013
- Durchführungs- / Trägerorganisation
- Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) (XM-DAC-5-PTB)
- Trägerorganisation: Art
- 15
- Umsetzungspartner
- SADC-Secretariat
- Sektoren übergeordnet
- Handelspolitik und -regeln/handelsbezogene Anpassungsmaßnahmen
- Sektoren untergeordnet
- Regionale Handelsabkommen
- Evaluierung
- Nein
- Zugehörige Dokumente
- -
- Aktuelle Datenversion vom
- 24.06.2026
Beschreibung
Das Zusammenrücken der heimischen Märkte stellt für die wirtschaftliche Entwicklung von Mitgliedstaaten der Southern African Development Community (SADC) eine wesentliche Herausforderung dar. Die fortschreitende Marktintegration ist eine Kernpriorität der SADC und somit die Verbesserung des grenzüberschreitenden Handels mit Gütern und Dienstleistungen eine wesentliche Zielsetzung. Eine Voraussetzung für den Handel wie auch zur Gewährleistung des Verbraucher-, Gesundheits- und Umweltschutzes ist es, dass die Handelswaren und Dienstleistungen vereinbarten Standards und technischen Vorschriften entsprechen. Dieses Netzwerk aus Normen, Messwesen, Prüfeinrichtungen, Zertifizier- und Akkreditierstellen wird als Qualitätsinfrastruktur (QI) bezeichnet. Für die Umsetzung der Marktintegration mit dem Ziel eines gemeinsamen Marktes (2015) und die internationale Einbindung sind die Kapazitäten und Kompetenzen der QI auf regionaler und nationaler Ebene für die Vertiefung der regionalen wirtschaftlichen Integration bei gleichzeitiger Gewährleistung des Verbraucherschutzes noch immer nicht ausreichend (Kernproblem).