Lokaler Entwicklungsfonds

IATI Maßnahmen-ID
DE-1-201066174
Maßnahmenstatus
Beendet
Land / Region
Malawi
Finanzierungsvolumen
€ 11.000.000,00
Kofinanzierter Betrag
€ 0,00
Gesamtausgaben/-auszahlungen
€ 11.000.000,00
Noch verfügbar
-
Finanzier
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) (DE-1)
Finanzierungsart
Zuschuss
Laufzeit
09.03.2011 - 31.12.2023
Startdatum
09.03.2011
Geplantes Enddatum
31.12.2023
Tatsächliches Enddatum
31.12.2023
Durchführungs- / Trägerorganisation
KfW Bankengruppe (KfW) (XM-DAC-5-2)
Trägerorganisation: Art
15
Umsetzungspartner
MINISTRY OF FINANCE
Sektoren übergeordnet
Staat und Zivilgesellschaft allgemein
Sektoren untergeordnet
Dezentralisierung und Förderung subnationaler Gebietskörperschaften
Evaluierung
Nein
Zugehörige Dokumente
Für dieses Vorhaben gibt es keinen Eintrag in der Projektdatenbank. (Projektwebseite) URL: https://www.kfw-entwicklungsbank.de/Internationale-Finanzierung/KfW-Entwicklungsbank/Projekte/Projektdatenbank/index.jsp
Aktuelle Datenversion vom
24.06.2026

Beschreibung

Das FZ-Vorhaben Lokaler Entwicklungsfonds ist ein offenes Programm, welches im Rahmen der malawischen Dezentralisierungspolitik und des (auslaufenden) Schwerpunktes der deutschen EZ, einen Beitrag zur Stärkung lokaler Selbstverwaltung und zum Aufbau eines nationalen Finanzie-rungsmechanismus für lokale Regierungs- und Verwaltungsstrukturen in Malawi leistet. Die zur Verfügung stehenden FZ-Mittel in Höhe von insgesamt EUR 11 Mio. (EUR 4 Mio. aus der Zusage von 2003 und EUR 7 Mio. aus der Zusage von 2005), werden über einen Zeitraum von 5 Jahren über das Urban Window des Local Development Fund (LDF) zur Finanzierung von mittelgroßen, öffentlichen Infrastrukturmaßnahmen in lokalen Gebietskörperschaften und zur Unterstützung der Stadtverwaltungen bei der Entwicklung von Stadtentwicklungsplänen, eingesetzt.Zielgruppe ist die Bevölkerung der sich für das Urban Window des LDF qualifizierenden, städtischen Zentren in Malawi.Die Vergabe der Mittel für die Einzelprojekte erfolgt nach dem Antragsprinzip, wobei grundsätzlich alle lokalen Gebietskörperschaften in Malawi antragsberechtigt sind, die eine Anzahl von Mindestkriterien erfüllen. Die Verantwortung der lokalen Gebietskörperschaften bei der Umsetzung der Einzelprojekte variiert von Fall zu Fall, abhängig von den Kapazitäten der lokalen Verwaltungen.Das FZ-Vorhaben wird über das Technical Support Team des LDF (TST) durchgeführt, welches seit Dezember 2012 dem Ministry of Local Government and Rural Development (MLGRD) zugeordet ist. Wichtige Partner auf Durchführungsebene sind die Lokalverwaltungen der Distrikte.