Lokaler Entwicklungsfonds
- IATI Maßnahmen-ID
- DE-1-201066174
- Maßnahmenstatus
- Beendet
- Land / Region
- Malawi
- Finanzierungsvolumen
- € 11.000.000,00
- Kofinanzierter Betrag
- € 0,00
- Gesamtausgaben/-auszahlungen
- € 11.000.000,00
- Noch verfügbar
- -
- Finanzier
- Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) (DE-1)
- Finanzierungsart
- Zuschuss
- Laufzeit
- 09.03.2011 - 31.12.2023
- Startdatum
- 09.03.2011
- Geplantes Enddatum
- 31.12.2023
- Tatsächliches Enddatum
- 31.12.2023
- Durchführungs- / Trägerorganisation
- KfW Bankengruppe (KfW) (XM-DAC-5-2)
- Trägerorganisation: Art
- 15
- Umsetzungspartner
- MINISTRY OF FINANCE
- Sektoren übergeordnet
- Staat und Zivilgesellschaft allgemein
- Sektoren untergeordnet
- Dezentralisierung und Förderung subnationaler Gebietskörperschaften
- Evaluierung
- Nein
- Zugehörige Dokumente
- Für dieses Vorhaben gibt es keinen Eintrag in der Projektdatenbank. (Projektwebseite) URL: https://www.kfw-entwicklungsbank.de/Internationale-Finanzierung/KfW-Entwicklungsbank/Projekte/Projektdatenbank/index.jsp
- Aktuelle Datenversion vom
- 24.06.2026
Beschreibung
Das FZ-Vorhaben Lokaler Entwicklungsfonds ist ein offenes Programm, welches im Rahmen der malawischen Dezentralisierungspolitik und des (auslaufenden) Schwerpunktes der deutschen EZ, einen Beitrag zur Stärkung lokaler Selbstverwaltung und zum Aufbau eines nationalen Finanzie-rungsmechanismus für lokale Regierungs- und Verwaltungsstrukturen in Malawi leistet. Die zur Verfügung stehenden FZ-Mittel in Höhe von insgesamt EUR 11 Mio. (EUR 4 Mio. aus der Zusage von 2003 und EUR 7 Mio. aus der Zusage von 2005), werden über einen Zeitraum von 5 Jahren über das Urban Window des Local Development Fund (LDF) zur Finanzierung von mittelgroßen, öffentlichen Infrastrukturmaßnahmen in lokalen Gebietskörperschaften und zur Unterstützung der Stadtverwaltungen bei der Entwicklung von Stadtentwicklungsplänen, eingesetzt.Zielgruppe ist die Bevölkerung der sich für das Urban Window des LDF qualifizierenden, städtischen Zentren in Malawi.Die Vergabe der Mittel für die Einzelprojekte erfolgt nach dem Antragsprinzip, wobei grundsätzlich alle lokalen Gebietskörperschaften in Malawi antragsberechtigt sind, die eine Anzahl von Mindestkriterien erfüllen. Die Verantwortung der lokalen Gebietskörperschaften bei der Umsetzung der Einzelprojekte variiert von Fall zu Fall, abhängig von den Kapazitäten der lokalen Verwaltungen.Das FZ-Vorhaben wird über das Technical Support Team des LDF (TST) durchgeführt, welches seit Dezember 2012 dem Ministry of Local Government and Rural Development (MLGRD) zugeordet ist. Wichtige Partner auf Durchführungsebene sind die Lokalverwaltungen der Distrikte.