Begleitmaßnahme Makroökonomische Programmunterstützung des EDPRS IV - Allgemeine Budgethilfe (BM)
- IATI Maßnahmen-ID
- DE-1-201170315
- Maßnahmenstatus
- Beendet
- Land / Region
- Ruanda
- Finanzierungsvolumen
- € 3.000.000,00
- Kofinanzierter Betrag
- € 0,00
- Gesamtausgaben/-auszahlungen
- € 3.000.000,00
- Noch verfügbar
- -
- Finanzier
- Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) (DE-1)
- Finanzierungsart
- Zuschuss
- Laufzeit
- 14.11.2012 - 23.06.2015
- Startdatum
- 14.11.2012
- Geplantes Enddatum
- 23.06.2015
- Tatsächliches Enddatum
- 23.06.2015
- Durchführungs- / Trägerorganisation
- KfW Bankengruppe (KfW) (XM-DAC-5-2)
- Trägerorganisation: Art
- 15
- Umsetzungspartner
- REPUBLIK RUANDA
- Sektoren übergeordnet
- Staat und Zivilgesellschaft allgemein
- Sektoren untergeordnet
- Mobilisierung von Eigeneinnahmen; Verwaltung der öffentlichen Finanzen
- Evaluierung
- Nein
- Zugehörige Dokumente
- Für dieses Vorhaben gibt es keinen Eintrag in der Projektdatenbank. (Projektwebseite) URL: https://www.kfw-entwicklungsbank.de/Internationale-Finanzierung/KfW-Entwicklungsbank/Projekte/Projektdatenbank/index.jsp
- Aktuelle Datenversion vom
- 24.06.2026
Beschreibung
Ziel des Vorhabens ist es einen Beitrag zur Armutsbekämpfung und zur Entwicklung in Ruanda zu leisten. Programmziel ist dabei konkret die Befähigung der ruandischen Regierung zur Umsetzung der nationalen Entwicklungs- und Armutsbekämpfungsstrategie. Dies geschieht insbesondere durch die Ausweitung und Verbesserung öffentlicher Dienstleistungen in den sozialen Sektoren, die Stärkung der staatlichen Kapazitäten und Strukturen zwecks Befähigung, diese Dienstleistungen künftig effektiver, effizienter und an Prinzipien guter Regierungsführung (Good Governance) orientiert erbringen zu können, sowie die Stärkung der Eigenverantwortung der Regierung. Mit der Begleitmaßnahme wird das öffentliche Finanzwesen (Public Financial Management, PFM) in Ruanda gestärkt. Ein Dritel des FZ-Beitrags ist für die explizite Förderung des ruandischen Rechnungshofs vorgesehen.