Finanzsektorprogramm, BM
- IATI Maßnahmen-ID
- DE-1-201270248
- Maßnahmenstatus
- Beendet
- Land / Region
- Tadschikistan
- Finanzierungsvolumen
- € 982.050,00
- Kofinanzierter Betrag
- € 0,00
- Gesamtausgaben/-auszahlungen
- € 982.050,00
- Noch verfügbar
- -
- Finanzier
- Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) (DE-1)
- Finanzierungsart
- Zuschuss
- Laufzeit
- 23.09.2013 - 12.06.2019
- Startdatum
- 23.09.2013
- Geplantes Enddatum
- 12.06.2019
- Tatsächliches Enddatum
- 12.06.2019
- Durchführungs- / Trägerorganisation
- KfW Bankengruppe (KfW) (XM-DAC-5-2)
- Trägerorganisation: Art
- 15
- Umsetzungspartner
- REPUBLIK TADSCHIKISTAN
- Sektoren übergeordnet
- Finanzwesen; Andere multisektorale Maßnahmen
- Sektoren untergeordnet
- Aus- und Fortbildung in Bank- und Finanzdiensten; Ländliche Entwicklung; Finanzintermediäre des formellen Sektors
- Evaluierung
- Nein
- Zugehörige Dokumente
- Für dieses Vorhaben gibt es keinen Eintrag in der Projektdatenbank. (Projektwebseite) URL: https://www.kfw-entwicklungsbank.de/Internationale-Finanzierung/KfW-Entwicklungsbank/Projekte/Projektdatenbank/index.jsp
- Aktuelle Datenversion vom
- 24.06.2026
Beschreibung
Das Finanzsektorprogramm unterstützt den Ausbau des nachhaltigen Kreditgeschäfts mit dem Ziel, die Wohnraumsituation privater Haushalte mit geringem bis mittleren Einkommen zu verbessern. Außerdem wird mit dem Projekt das nationale Finanzsystem gestärkt. Neben der Bereitstellung der Refinanzierungsmittel zum Ausbau der Kreditvergabe durch Banken und Mikrofinanzinstitutionen stellt die FZ auch Mittel für eine Begleitmaßnahme bereit: Die privaten Finanzinstitutionen werden durch einen Consultant dabei unterstützt, zielgruppenorientierte Kreditangebote zu entwickeln und effizient und profitabel Kredite an private Haushalte zu vergeben. Zu diesem Zweck wurden dem Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung und Handel (MEDT) für die Phase I des Vorhabens ein Zuschuss i.H.v. 7 Mio. EUR zur Refinanzierung von qualifizierten Finanzinstitutionen (FI) und ein Zuschuss i.H.v. 1,0 Mio. für eine Begleitmaßnahme bereitgestellt