Friedensfonds VI
- IATI Maßnahmen-ID
- DE-1-201365477
- Maßnahmenstatus
- Beendet
- Land / Region
- Kongo, Demokratische Republik
- Finanzierungsvolumen
- € 6.100.000,00
- Kofinanzierter Betrag
- € 0,00
- Gesamtausgaben/-auszahlungen
- € 6.100.000,00
- Noch verfügbar
- -
- Finanzier
- Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) (DE-1)
- Finanzierungsart
- Zuschuss
- Laufzeit
- 17.12.2014 - 31.03.2018
- Startdatum
- 17.12.2014
- Geplantes Enddatum
- 31.03.2018
- Tatsächliches Enddatum
- 31.03.2018
- Durchführungs- / Trägerorganisation
- KfW Bankengruppe (KfW) (XM-DAC-5-2)
- Trägerorganisation: Art
- 15
- Umsetzungspartner
- DEMOKRATISCHE REPUBLIK KONGO
- Sektoren übergeordnet
- Krisenprävention und Konfliktlösung, Frieden und Sicherheit
- Sektoren untergeordnet
- Zivile Friedensentwicklung, Krisenprävention und Konfliktlösung
- Evaluierung
- Nein
- Zugehörige Dokumente
- Projektinformation (Projektwebseite) URL: https://www.kfw-entwicklungsbank.de/ipfz/Projektdatenbank/Friedensfonds-Vi-30499.htm
- Aktuelle Datenversion vom
- 24.06.2026
Beschreibung
Die Sonderlinie Friedensfonds (Phase VI) soll für die vorwiegend arme Bevölkerung im Osten des Landes zu einer Verbesserung der Lebensbedingungen beitragen und so eine sichtbare Friedensdividende leisten. Für die Auswahl der einzelnen Maßnahmen spielen daher Wirksamkeit und Sichtbarkeit eine wichtige Rolle. Vorgesehen sind vornehmlich arbeitsintensiv durchgeführte wirtschaftliche und soziale Infrastrukturmaßnahmen und Aktivitäten im Landwirtschaftssektor zur Generierung kurzfristigen Einkommens und zur Wiederbelebung lokaler Wirtschaftskreisläufe. Übergeordnetes entwicklungspolitisches Ziel des Vorhabens ist es, zur Konsolidierung des Friedens, zur Armutsbekämpfung und zur Stabilisierung beizutragen. Das Programm ist die Fortsetzung des 2007 auf Initiative des BMZ ins Leben gerufenen Programms Friedensfonds (FCP, 2007 65 537 VPT und 2011 66 800). In dieser Phase des Vorhabens wird der Einbindung in die internationale Stabilisierungsinitiative der Vereinten Nationen (VN) ein wichtiger Stellenwert beigemessen. Zudem soll sich die Sonderlinie in erster Linie auf die Bedarfe der Provinz Nord-Kivu (insbesondere Territorium Rutshuru), nachgelagert auf die Provinz Süd-Kivu (Territorium Kalehe) konzentrieren. Zur Finanzierung der FCP-Sonderlinie sind insgesamt 6,1 Mio. EUR als FZ-Zuschuss über voraussichtlich 24 Monate vorgesehen.