Rehabilitierung Kommunaler Infrastruktur 2, Ph. III
- IATI Maßnahmen-ID
- DE-1-201366343
- Maßnahmenstatus
- Laufend
- Land / Region
- Armenien
- Finanzierungsvolumen
- € 30.000.000,00
- Kofinanzierter Betrag
- € 0,00
- Gesamtausgaben/-auszahlungen
- € 24.711.347,61
- Noch verfügbar
- € 5.288.652,39
- Finanzier
- Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) (DE-1)
- Finanzierungsart
- Darlehen
- Laufzeit
- 27.12.2013 - 31.12.2026 (geplant)
- Startdatum
- 27.12.2013
- Geplantes Enddatum
- 31.12.2026
- Tatsächliches Enddatum
- -
- Durchführungs- / Trägerorganisation
- KfW Bankengruppe (KfW) (XM-DAC-5-2)
- Trägerorganisation: Art
- 15
- Umsetzungspartner
- REPUBLIK ARMENIEN
- Sektoren übergeordnet
- Wasser und Abwasser/Abfallentsorgung
- Sektoren untergeordnet
- Wasser- und Sanitärversorgung und Abwassermanagement - große Systeme
- Evaluierung
- Nein
- Zugehörige Dokumente
- Projektinformation (Projektwebseite) URL: https://www.kfw-entwicklungsbank.de/ipfz/Projektdatenbank/Rehabilitierung-Kommunaler-Infrastruktur-2-Ph-Iii-30393.htm
- Aktuelle Datenversion vom
- 24.06.2026
Beschreibung
Das Projekt umfasst die dritte Phase des Gesamtvorhabens Programm Kommunale Infrastruktur II. Während sich das Vorgängervorhaben KIP I auf die Provinz Armavir fokussierte, umfasste KIP II (Phasen 1 und 2) bislang die Provinzen Shirak und Lori. Phase 3 soll nun ganz Armenien mit Ausnahme der Hauptstadt Eriwan einschließen. Darlehensnehmer ist die Republik Armenien, Projektträger ist ab 2017 das staatliche Wasserkomitee. Die Investitionskosten betragen ca. EUR 67,2 Mio., davon sollen im Rahmen einer Ko-Finanzierung unter der Mutual Reliance Initiative EUR 30 Mio. aus einem FZ-Entwicklungskredit sowie EUR 25,5 Mio. (2021 gekürzt auf EUR 16,7 Mio.) durch die Europäische Investitionsbank (EIB) finanziert werden. Weitere EUR 12 Mio. werden als Investitionszuschuss durch die EU - Neighbourhood Investment Facility (EU-NIF) bereitgestellt. Die armenische Seite wird anfallende Steuern und sonstige öffentliche Abgaben tragen, die im Rahmen der Durchführung des Projektes anfallen. Darüber hinaus wurden im Rahmen einer Begleitmaßnahme i.H.v. 5,5 Mio. EUR (FZ-Begleitmaßnahme i.H.v. EUR 2,5 Mio. sowie durch EU-NIF Mittel i.H.v. EUR 3 Mio.), die Managementverträge der Wasserversorgungsunternehmen bis 2016 finanziert, um der armenischen Regierung Zeit für eine geordnete Sektorstrategie bzgl. der gewünschten Privatsektorbeteiligung zu verschaffen. Des Weiteren besteht eine Begleitmaßnahme i.H.v. 3 Mio EUR zur Unterstützung des staatlichen Wasserkomitees im Bereich Trägerstärkung.