Energieeffizienz in öffentlichen Gebäuden (Phase II) (BM)

IATI Maßnahmen-ID
DE-1-201470384
Maßnahmenstatus
Laufend
Land / Region
Serbien
Finanzierungsvolumen
€ 1.500.000,00
Kofinanzierter Betrag
€ 0,00
Gesamtausgaben/-auszahlungen
€ 1.500.000,00
Noch verfügbar
-
Finanzier
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) (DE-1)
Finanzierungsart
Zuschuss
Laufzeit
21.09.2020 - 31.12.2026 (geplant)
Startdatum
21.09.2020
Geplantes Enddatum
31.12.2026
Tatsächliches Enddatum
-
Durchführungs- / Trägerorganisation
KfW Bankengruppe (KfW) (XM-DAC-5-2)
Trägerorganisation: Art
15
Umsetzungspartner
REPUBLIK SERBIEN
Sektoren übergeordnet
Energieerzeugung, -verteilung und -effizienz allgemein
Sektoren untergeordnet
Energieeinsparung und Effizienz (Nachfrageseite)
Evaluierung
Nein
Zugehörige Dokumente
Für dieses Vorhaben gibt es keinen Eintrag in der Projektdatenbank. (Projektwebseite) URL: https://www.kfw-entwicklungsbank.de/Internationale-Finanzierung/KfW-Entwicklungsbank/Projekte/Projektdatenbank/index.jsp
Aktuelle Datenversion vom
24.06.2026

Beschreibung

Im Rahmen des FZ-Moduls Energieeffizienz in öffentlichen Gebäuden (Phase II) sollen Bestandsgebäude des öffentlichen Sektors in den Gemeinden energetisch rehabilitiert werden. Es besteht massiver Investitionsbedarf, da mehr als die Hälfte der Gebäude über 50 Jahre alt ist, energieeffiziente Aspekte beim Bau nicht berücksichtigt und Instandhaltungsmaßnahmen in den letzten Jahrzehnten vernachlässigt wurden.Das Ziel der FZ-Maßnahme ist es, in ausgewählten öffentlichen Bestandsgebäuden einen Beitrag zur Verbesserung der Energieeffizienz zu leisten, die Gemeinden in der Durchführung dezentraler Infrastrukturprojekte zu stärken und lokale Wertschöpfungsketten zu fördern.Zur Finanzierung der FZ-Maßnahme dient ein FZ-Entwicklungskredit (zinsverbilligtes Darlehen) an die Republik Serbien vertreten durch das Ministerium für Finanzen (MoF) von bis zu 20 Mio. EUR. Zur Besicherung des Darlehens soll der Gewährleistungsrahmen des Bundes für zinsverbilligte Darlehen in Anspruch genommen werden. Zudem steht ein Haushaltsmittelzuschuss i.H.v. 1,5 Mio. EUR zur Finanzierung einer notwendigen Begleitmaßnahme zur Verfügung. Durch die Begleitmaßnahme sollen die fachlichen Kapazitäten der projektkoordinierenden Stelle (MPI) gestärkt werden.