Soziale Absicherung von absolut Armen III
- IATI Maßnahmen-ID
- DE-1-201567288
- Maßnahmenstatus
- Beendet
- Land / Region
- Malawi
- Finanzierungsvolumen
- € 10.000.000,00
- Kofinanzierter Betrag
- € 0,00
- Gesamtausgaben/-auszahlungen
- € 10.000.000,00
- Noch verfügbar
- -
- Finanzier
- Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) (DE-1)
- Finanzierungsart
- Zuschuss
- Laufzeit
- 20.10.2016 - 05.04.2023
- Startdatum
- 20.10.2016
- Geplantes Enddatum
- 05.04.2023
- Tatsächliches Enddatum
- 05.04.2023
- Durchführungs- / Trägerorganisation
- KfW Bankengruppe (KfW) (XM-DAC-5-2)
- Trägerorganisation: Art
- 15
- Umsetzungspartner
- MINISTRY OF FINANCE
- Sektoren übergeordnet
- Sonstige soziale Infrastruktur und Dienste
- Sektoren untergeordnet
- Soziale Sicherung
- Evaluierung
- Nein
- Zugehörige Dokumente
- Projektinformation (Projektwebseite) URL: https://www.kfw-entwicklungsbank.de/ipfz/Projektdatenbank/Soziale-Absicherung-Von-Absolut-Armen-Iii-31158.htm
- Aktuelle Datenversion vom
- 24.06.2026
Beschreibung
Ziel des Vorhabens Soziale Absicherung von absolut Armen III ist, Haushalte der sieben Distrikte, die den Kriterien ultra poor und labour constrained entsprechen und zu den ärmsten 10% der Haushalte gehören, mittels regelmäßiger Geldtransferleistungen aus der absoluten Armut zu verhelfen. Das Vorhaben ist eine konzeptionelle Fortführung des FZ-Vorhabens Soziale Absicherung von absolut Armen (BMZ Nr. 2009 67 398) und Soziale Absicherung von absolut Armen (insb. AIDS Waisen) II, und stellt somit Phase 3 dar. Mit den zur Verfügung stehenden FZ-Mitteln von EUR 34 Mio. aus Phase 1 (EUR 13. Mio.), Phase 2 (EUR 11 Mio.) und Phase 3 (EUR 10 Mio.) konnten etwa 65.000 bedürftige Haushalte bis Ende 2017 in den Distrikten Machinga, Mangochi, Mchinji, Salima, Likoma, Chitipa und Phalombe durch regelmäßige Transferleistungen unterstützt werden. Das Vorhaben ist in die folgenden drei Komponenten unterteilt: (1) eine Investitionskomponente zur Fortzahlung der Transferleistungen und der damit verbundenen operativen Kosten sowie Investitionen in den Aufbau von Verwaltungsstrukturen zur Abwicklung des Programms, (2) eine technische Komponente zur Unterstützung des Trägerministeriums (MGCSW) insbesondere beim Aufbau eines Management Informationssystems und adäquater Auszahlungsstrukturen, (3) eine Monitoring + Evaluierungs-Komponente zur Überprüfung der Projektumsetzung und zur Durchführung einer externen Evaluierung. Dieser Ansatz steht in Einklang mit nationalen Bestrebungen zur Armutsbekämpfung. Er unterstützt die bedürftigste Bevölkerungsgruppe Malawis und eröffnet ihr dank eines regelmäßigen Einkommens bessere Überlebensperspektiven. Mit der zusätzlichen zielgerichteten Unterstützung der Schulbildung der Kinder leistet dieses Vorhaben im Bereich der sozialen Sicherung, neben der erfolgreichen Armutsbekämpfung, einen Beitrag zur Stärkung des Humankapitals und somit zur nachhaltigen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklung des Landes.Ultra poor: Haushalte, die durchschnittlich von einer Mahlzeit am Tag leben und ca. 0,18 USD pro Kopf/Tag zur Verfügung haben. Labour constrained: Haushalte, die keine arbeitsfähige Person zwischen 19-64 Jahren beinhalten bzw. eine arbeitsfähige Person mit mind. drei von ihr abhängigen Angehörigen (Kinder unter 19 Jahren oder Personen über 64 Jahren, die nur einge-schränkt arbeitsfähig sind).