African Legal Support Facility (VP)

IATI Maßnahmen-ID
DE-1-201668318
Maßnahmenstatus
Laufend
Land / Region
Afrika
Finanzierungsvolumen
€ 3.500.000,00
Kofinanzierter Betrag
€ 0,00
Gesamtausgaben/-auszahlungen
€ 3.500.000,00
Noch verfügbar
-
Finanzier
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) (DE-1)
Finanzierungsart
Zuschuss
Laufzeit
24.11.2016 - 31.12.2028 (geplant)
Startdatum
24.11.2016
Geplantes Enddatum
31.12.2028
Tatsächliches Enddatum
-
Durchführungs- / Trägerorganisation
KfW Bankengruppe (KfW) (XM-DAC-5-2)
Trägerorganisation: Art
15
Umsetzungspartner
AFRICAN LEGAL SUPPORT FACILITY (ALSF)
Sektoren übergeordnet
Handelspolitik und -regeln/handelsbezogene Anpassungsmaßnahmen
Sektoren untergeordnet
Handelspolitik und -verwaltung
Evaluierung
Nein
Zugehörige Dokumente
Projektinformation (Projektwebseite) URL: https://www.kfw-entwicklungsbank.de/ipfz/Projektdatenbank/African-Legal-Support-Facility-Vp-36384.htm
Aktuelle Datenversion vom
24.06.2026

Beschreibung

Das Vorhaben unterstützt die African Legal Support Facility (ALSF) bei der Beratung afrikanischer Staaten in Rechtsprozessen und bei Rechtsfragen zu privatwirtschaftlichen Verträgen und Vertragsverhandlungen im Rohstoffsektor, bei Infrastrukturprojekten und Staatsschulden. Die Zusammenarbeit mit der ALSF erfolgt komplementär zu der von Deutschland unterstützten G7 CONNEX Initiative. Das Ziel der FZ-Maßnahme ist es, den finanziellen und nicht-finanziellen Nutzen für afrikanische Staaten in Verhandlungen von komplexen, kommerziellen Transaktionen zu steigern und dabei die Einbeziehung von afrikanischen Experten zu verbessern (outcome). Das übergeordnete entwicklungspolitische Ziel ist es, einen Beitrag zu verbessertem nachhaltigem wirtschaftlichem und integrativem Wachstum in Afrika zu leisten (impact).Primäre Zielgruppe der FZ-Maßnahme sind Regierungen afrikanischer Staaten, die in Rechtsfragen Beistand erhalten und so zu gleichwertigen Partnern bei Vertragsverhandlungen und Rechtsstreitigkeiten mit privaten Unternehmen werden. Darüber hinaus sind Regierungsangestellte und Rechtsexperten aus afrikanischen Partnerstaaten begünstigt, die sich durch die ALSF weitergebildet werden. Letztlich profitiert die Bevölkerung der beteiligten Länder durch transparentere Vertragsabschlüsse, die höhere Einnahmen und bessere Standards bei Umwelt- und Sozialfragen festschreiben. Empfänger und Projektträger ist die African Legal Support Facility (ALSF). Die Gesamtkosten des Vorhabens werden über eine Laufzeit von 2,5 Jahren (2016-2018) auf rund USD 74,2 Mio. geschätzt. Die bislang zugesagten Gebermittel für diesen Zeitraum liegen bei rund USD 40 Mio. wovon USD 3,85 Mio. (EUR 3,5 Mio.) durch einen FZ-Zuschuss gedeckt werden. Um den Projektträger bei der Verbesserung seiner Organisation und Dienstleistungen zu unterstützen, soll die ALSF zusätzlich durch eine Begleitmaßnahme (BM) institutionell gestärkt werden. Dafür steht ein FZ-Zuschuss von bis zu EUR 1,5 Mio. zur Verfügung.