Förderung der Rechtsstaatlichkeit

IATI Maßnahmen-ID
DE-1-201721117
Maßnahmenstatus
Beendet
Land / Region
Süd- und Zentralasien
Finanzierungsvolumen
€ 25.524.957,17
Kofinanzierter Betrag
€ 12.200.000,00
Gesamtausgaben/-auszahlungen
€ 13.222.212,12
Noch verfügbar
€ 12.302.745,05
Finanzier
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) (DE-1)
Finanzierungsart
Zuschuss
Laufzeit
01.02.2018 - 30.04.2025
Startdatum
01.02.2018
Geplantes Enddatum
31.03.2025
Tatsächliches Enddatum
30.04.2025
Durchführungs- / Trägerorganisation
Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH (XM-DAC-5-52)
Trägerorganisation: Art
15
Umsetzungspartner
Justizministerien der zentralasiatischen Länder
Sektoren übergeordnet
Staat und Zivilgesellschaft allgemein; Bildung oberhalb der Sekundarstufe
Sektoren untergeordnet
Hochschulbildung; Demokratische Teilhabe und Zivilgesellschaft; Entwicklung von Recht und Gerichtswesen; Gesetzgebungskörperschaften und politische Parteien
Evaluierung
Nein
Zugehörige Dokumente
Promotion of the Rule of Law in Central Asia (Projektwebseite) URL: https://projectdata.giz.de/projektdaten/projects.action?request_locale=en_GB&pn=201721117; Förderung der Rechtsstaatlichkeit (Projektwebseite) URL: https://www.giz.de/projektdaten/projects.action?request_locale=de_DE&pn=201721117
Aktuelle Datenversion vom
24.06.2026

Beschreibung

Ausgangssituation Kasachstan, Kirgisistan, Tadschikistan, Turkmenistan und Usbekistan möchten ihre Rechtsstaatlichkeit verbessern. Mit Ausnahme von Tadschikistan haben bereits alle Länder Zentralasiens moderne Gesetze zum behördlichen Verwaltungsverfahren und -gerichtsprozess verabschiedet. Die Länder stehen jedoch vor unterschiedlich großen Herausforderungen bei der Einführung in die Praxis. Ziel Behördliche und gerichtliche Entscheidungen gegenüber Wirtschaftsakteuren entsprechen zunehmend den gesetzlichen Verfahrensbestimmungen des reformierten Verwaltungsrechts. Das Vorhaben unterstützt die Behörden und Gerichte dabei, die gesetzlichen Vorgaben umzusetzen und eine einheitliche Rechtspraxis im noch jungen Verwaltungsrecht Zentralasiens einzuführen. Zu diesem Zweck fördert das Vorhaben die zentralasiatischen Regierungen und öffentlichen Verwaltungen darin, die gesetzlichen Bestimmungen des reformierten Verwaltungsrechts einzuhalten. Gleichzeitig baut es Vertrauen und Zusammenarbeit zwischen Bürgern und Staat aus und verbessert dadurch eine gute Regierungsführung. Die Strategie zur Kompetenzentwicklung des Vorhabens agiert dabei in vier Bereichen: 1. Die Kooperation zwischen den Ministerien für Wirtschaft, Inneres und Justiz fördern, um das Verwaltungsverfahrensgesetz umzusetzen. 2. Verwaltungsverfahren, wie etwa Steuer- und baurechtliche Genehmigungsverfahren, vereinheitlichen. 3. Behörden und Gerichte dazu befähigen, interne Verwaltungsabläufe an die neuen gesetzlichen Standards anzupassen. 4. Eine kontinuierliche Fortbildung von Richter*innen, Anwält*innen, Verwaltungsbeamt*innen sowie anderen Rechtsanwender*innen sicherstellen, um die neuen Standards bei Verwaltungsentscheidungen anzuwenden. Fachliteratur bereitstellen, die in Zentralasien in diesem Rechtsgebiet noch fehlt.