UN-Habitat Syrien - Rehabilitierung von städtischer Basisinfrastruktur in Syrien

IATI Maßnahmen-ID
DE-1-201740596
Maßnahmenstatus
Beendet
Land / Region
Syrien, Arabische Republik
Finanzierungsvolumen
€ 10.000.000,00
Kofinanzierter Betrag
€ 0,00
Gesamtausgaben/-auszahlungen
€ 10.000.000,00
Noch verfügbar
-
Finanzier
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) (DE-1)
Finanzierungsart
Zuschuss
Laufzeit
16.11.2017 - 30.09.2023
Startdatum
16.11.2017
Geplantes Enddatum
30.09.2023
Tatsächliches Enddatum
30.09.2023
Durchführungs- / Trägerorganisation
KfW Bankengruppe (KfW) (XM-DAC-5-2)
Trägerorganisation: Art
15
Umsetzungspartner
UN-HABITAT
Sektoren übergeordnet
Wiederaufbau und Wiederherstellungsmaßnahmen
Sektoren untergeordnet
Kurzfristiger Wiederaufbau und Rehabilitierung unmittelbar nach Notsituationen
Evaluierung
Nein
Zugehörige Dokumente
Projektinformation (Projektwebseite) URL: https://www.kfw-entwicklungsbank.de/ipfz/Projektdatenbank/Un-Habitat-Syrien---Rehabilitierung-Von-Staedtischer-Basisinfrastruktur-In-Syrien-39370.htm
Aktuelle Datenversion vom
24.06.2026

Beschreibung

Das hier vorgeschlagene und geprüfte FZ-Vorhaben ist Teil eines regionalen Stabilisierungsprogramms von UN-Habitat in Syrien. Ziel des FZ-Vorhabens ist es, einen Beitrag zur Rehabilitierung von städtischer Basisinfrastruktur in umkämpften Gebieten in Syrien zu leisten. Dadurch soll das Vorhaben langfristig die Stabilisierung in den ausgewählten Gebieten unterstützen. Der vorab identifizierte regionale Fokus soll auf 1) Aleppo und nördliches Cluster, 2) Ghab Tal, 3) Quseir und dem ländlichen Homs, 4) dem südlichen Damaskus, 5) Dara´a und 6) dem östlichen Damaskus und dem östlichen Ghouta liegen. Die Zielgruppe umfasst syrische Binnenvertriebene sowie die Bevölkerung in den aufnehmenden Gebieten, die in den Projektstandorten leben. Das Vorhaben wird durch UN-Habitat als Finanzierungsempfänger und Projektträger verantwortet. Zur Finanzierung des Vorhabens wird ein FZ-Finanzierungsbeitrag von bis zu 10 Mio. EUR im Rahmen der Sonderinitiative Fluchtursachen bekämpfen, Flüchtlinge re-integrieren bereitgestellt. Der Umsetzungszeitraum beträgt 36 Monate, beginnend im IV. Quartal 2017.