Menschenrechte/ Bekämpfung von Kinderhandel und Kinderarbeit (Kinderfonds) VI (VPT II)
- IATI Maßnahmen-ID
- DE-1-201767482
- Maßnahmenstatus
- Beendet
- Land / Region
- Burkina Faso
- Finanzierungsvolumen
- € 5.999.907,26
- Kofinanzierter Betrag
- € 0,00
- Gesamtausgaben/-auszahlungen
- € 5.999.907,26
- Noch verfügbar
- -
- Finanzier
- Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) (DE-1)
- Finanzierungsart
- Zuschuss
- Laufzeit
- 05.07.2018 - 31.12.2023
- Startdatum
- 05.07.2018
- Geplantes Enddatum
- 31.12.2023
- Tatsächliches Enddatum
- 31.12.2023
- Durchführungs- / Trägerorganisation
- KfW Bankengruppe (KfW) (XM-DAC-5-2)
- Trägerorganisation: Art
- 15
- Umsetzungspartner
- BURKINA FASO
- Sektoren übergeordnet
- Staat und Zivilgesellschaft allgemein
- Sektoren untergeordnet
- Menschenrechte
- Evaluierung
- Nein
- Zugehörige Dokumente
- Projektinformation (Projektwebseite) URL: https://www.kfw-entwicklungsbank.de/ipfz/Projektdatenbank/Menschenrechte--Bekaempfung-Von-Kinderhandel-Und-Kinderarbeit-Kinderfonds-Vi-Vpt-Ii-35604.htm
- Aktuelle Datenversion vom
- 24.06.2026
Beschreibung
Die FZ-Maßnahme Menschenrechte/ Bekämpfung von Kinderarbeit und Kinderhandel (Kinderfonds) ist in seiner Phase VI weiterhin Teil des Gestaltungsspielraums Sexuelle Gesundheit und Förderung von Menschenrechten in Burkina Faso. Projektziel ist die Stärkung der rechtlichen, institutionellen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen zur Förderung und zum Schutz von Kinderrechten. Entwicklungspolitisches Ziel ist, den Zugang von gefährdeten Kindern, Jugendlichen und ihren Familien zu Basisdienstleistungen zu stärken. Zielgruppe der Maßnahme ist im engeren Sinne die ländliche junge Bevölkerung und deren familiäres Umfeld in den Schwerpunktregionen der EZ in Burkina Faso (Osten, Südwesten und Teile des zentralen Ostens sowie In der Umgebung von Ouagadougo) sowie im weiteren Sinne die breite burkinische Öffentlichkeit.Im Rahmen der FZ-Maßnahme sind in den Schwerpunktregionen unter Koordinierung der Kommunen konkrete Einzelaktivitäten zur Verbesserung der sozialen und wirtschaftlichen Lage von Kindern und Jugendlichen vorgesehen. In dieser Phase wird der Fonds neben Schulstipendien und -speisungen künftig verstärkt die Berufsbildung und Existenzgründungsmaßnahmen von Jugendlichen bis 25 Jahre unterstützen und dafür auch andere, bislang nicht geförderte Ausbildungszweige mit guten Arbeitsaussichten im burkinischen Kontext begünstigen. Der Bau und die Ausstattung von sozialer Infrastruktur wird nach wie vor einen wesentlichen Teil der Investitionen des Kinderfonds ausmachen, wobei in Zukunft jedoch noch stärker Infrastruktur mit einem direkten Bezug zu benachteiligten Kindern und Jugendlichen (z.B. Ausbildungs- und Freizeitzentren, Zentren zur Wiedereingliederung straftätiger Minderjähriger, Aufnahmezentren für Straßenkinder) finanziert werden wird. Die FZ-Maßnahme soll in enger Zusammenarbeit mit der Komponente Kinderrechte, Schutz vor Kinderhandel und schlimmsten Formen von Kinderarbeit der TZ-Maßnahme Programme Santé Sexuelle/Droits Humains (PRO-Enfants) durchgeführt werden. Träger der FZ-Maßnahme ist die an Ecobank angesiedelte professionell funktionierende Implementierungsstruktur Fonds Enfants et Jeunes. Die Gesamtkosten der für drei Jahre geplanten Maßnahme werden auf EUR 6,48 Mio. geschätzt. Der FZ-Beitrag beläuft sich dabei auf EUR 6,0 Mio., der burkinische Eigenbeitrag auf schätzungsweise EUR 0,48 Mio.