Programm Grundbildung

IATI Maßnahmen-ID
DE-1-201767615
Maßnahmenstatus
Laufend
Land / Region
Malawi
Finanzierungsvolumen
€ 12.500.000,00
Kofinanzierter Betrag
€ 0,00
Gesamtausgaben/-auszahlungen
€ 11.119.288,37
Noch verfügbar
€ 1.380.711,63
Finanzier
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) (DE-1)
Finanzierungsart
Zuschuss
Laufzeit
01.08.2018 - 31.12.2026 (geplant)
Startdatum
01.08.2018
Geplantes Enddatum
31.12.2026
Tatsächliches Enddatum
-
Durchführungs- / Trägerorganisation
KfW Bankengruppe (KfW) (XM-DAC-5-2)
Trägerorganisation: Art
15
Umsetzungspartner
REPUBLIK MALAWI
Sektoren übergeordnet
Grundbildung
Sektoren untergeordnet
Grundschulbildung
Evaluierung
Nein
Zugehörige Dokumente
Projektinformation (Projektwebseite) URL: https://www.kfw-entwicklungsbank.de/ipfz/Projektdatenbank/Programm-Grundbildung-34062.htm
Aktuelle Datenversion vom
24.06.2026

Beschreibung

Mit der FZ-Maßnahme Programm Grundbildung soll die Qualität der Grundbildung in Malawi durch diverse Infrastrukturmaßnahmen verbessert werden. Erstmals seit Beendigung der Korbfinanzierung in 2013 wird im Rahmen des Vorhabens über den Education Sector Joint Fund (ESJF) wieder ein koordinierter Geberansatz im Bildungssektor verfolgt. Dazu wurde im März 2017 eine Joint Declaration of Intent (JDI) von der malawischen Regierung und den Gebern Norwegen, Deutschland, Weltbank und UNICEF unterschrieben. Daneben wurde in Bezug auf die Finanzaufsicht im Bildungssektor eine Joint Declaration of Intent für ein Common Fiduciary Oversight Arrangement (CFOA) unterzeichnet. Anders als in den gängigen Korbmodellen können die einzelnen Geber im ESJF ihre Mittel gezielt einzelnen Maßnahmen zuordnen (earmarking). Die Mittel aus der FZ-Maßnahme sollen im Rahmen des earmarking in Investitionen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur (Neubau/Rehabilitierung von Schulen und Bereitstellung von Ausstattung, Unterkünfte für LehrerInnen und Sanitäranlagen) in der Grundbildung fließen. Grundbildung umfasst die Vor- und Primarschule sowie die untere Stufe der Sekundarschule für Kinder und Jugendliche der Altersgruppe 5 bis 15 Jahre. Darüber hinaus soll aus den FZ-Mitteln ein Beitrag geleistet werden, um die Kosten für Implementierung sowie für die begleitenden Unterstützungsmaßnahmen zu decken.