Impfprogrammförderung in Äthiopien in Zusammenarbeit mit der GAVI-Alliance, Phase II

IATI Maßnahmen-ID
DE-1-201767870
Maßnahmenstatus
Beendet
Land / Region
Äthiopien
Finanzierungsvolumen
€ 10.000.000,00
Kofinanzierter Betrag
€ 0,00
Gesamtausgaben/-auszahlungen
€ 10.000.000,00
Noch verfügbar
-
Finanzier
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) (DE-1)
Finanzierungsart
Zuschuss
Laufzeit
01.09.2017 - 05.10.2020
Startdatum
01.09.2017
Geplantes Enddatum
05.10.2020
Tatsächliches Enddatum
05.10.2020
Durchführungs- / Trägerorganisation
KfW Bankengruppe (KfW) (XM-DAC-5-2)
Trägerorganisation: Art
15
Umsetzungspartner
DEMOKRATISCHE BUNDESREPUBLIK AETHIOPIEN
Sektoren übergeordnet
Basisgesundheitswesen
Sektoren untergeordnet
Bekämpfung von Infektionskrankheiten
Evaluierung
Nein
Zugehörige Dokumente
Projektinformation (Projektwebseite) URL: https://www.kfw-entwicklungsbank.de/ipfz/Projektdatenbank/Impfprogrammfoerderung-In-Aethiopien-In-Zusammenarbeit-Mit-Der-Gavi-Alliance-Phase-Ii-38174.htm
Aktuelle Datenversion vom
24.06.2026

Beschreibung

Ziel des Vorhabens ist es, die Kindersterblichkeit und -morbidität in Äthiopien durch die Finanzierung von Impfkampagnen zu verringern. Der Beitrag wird durch eine bilaterale Beistellung in Höhe von EUR 10 Mio. für das Impfprogramm der globalen Impfallianz (Gavi, the Vaccine Alliance) für Äthiopien geleistet. Hiervon sollen Impfstoffe für die Routineimpfungen für Kinder bis 5 Jahre ohne ausreichenden Impfschutz finanziert werden, da schwere Atemwegs- und Durchfallerkrankungen noch immer zu den Haupttodesursachen von Kindern in Äthiopien zählen, die durch Impfungen vermieden werden können. Das Programm trägt somit zur Erreichung des Sustainable Development Goal Den Gesundheitszustand und das Wohlbefinden der Bevölkerung zu stärken und zu verbessern, bei . Das Vorhaben wird über das äthiopische Impfprogramm (Expanded Programmes of Immunization) umgesetzt. Die Impfstoffe werden über die Beschaffungsmechanismen von Gavi und UNICEF bereitgestellt. Die Mittel sind Teil der von Bundeskanzlerin Angela Merkel im Januar 2015 für diesen Zeitraum gemachten Zusage Deutschlands über EUR 600 Mio. Die erste bilaterale Beistellung in Höhe von EUR 10 Mio. wurde 2016 geleistet.