Regionalprogramm Palästinensische Flüchtlinge Nahost (REPAC VIII)
- IATI Maßnahmen-ID
- DE-1-201768282
- Maßnahmenstatus
- Beendet
- Land / Region
- Naher und Mittlerer Osten
- Finanzierungsvolumen
- € 10.000.000,00
- Kofinanzierter Betrag
- € 0,00
- Gesamtausgaben/-auszahlungen
- € 10.000.000,00
- Noch verfügbar
- -
- Finanzier
- Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) (DE-1)
- Finanzierungsart
- Zuschuss
- Laufzeit
- 17.10.2018 - 31.12.2023
- Startdatum
- 17.10.2018
- Geplantes Enddatum
- 31.12.2023
- Tatsächliches Enddatum
- 31.12.2023
- Durchführungs- / Trägerorganisation
- KfW Bankengruppe (KfW) (XM-DAC-5-2)
- Trägerorganisation: Art
- 15
- Umsetzungspartner
- UNITED NATIONS RELIEF + WORKS AGENCY FOR PALESTINE REFUGEES
- Sektoren übergeordnet
- Andere multisektorale Maßnahmen
- Sektoren untergeordnet
- Multisektorale Hilfe
- Evaluierung
- Nein
- Zugehörige Dokumente
- Projektinformation (Projektwebseite) URL: https://www.kfw-entwicklungsbank.de/ipfz/Projektdatenbank/Regionalprogramm-Palaestinensische-Fluechtlinge-Nahost-Repac-Viii-36178.htm
- Aktuelle Datenversion vom
- 24.06.2026
Beschreibung
Das Vorhaben baut auf den Vorläufervorhaben Regionalprogramme Palästinensische Flüchtlinge in der Nahost Region (REPAC I, II, III, V) auf. Übergeordnetes entwicklungspolitisches Ziel der FZ-Maßnahme ist die sichtbare Verbesserung der Lebensbedingungen der durch die anhaltenden Krisen betroffenen Bevölkerung in und um palästinensische Flüchtlingslager im Nahen Osten. Mit dem Vorhaben soll ein Beitrag zur Friedenssicherung und Stabilität in der Region geleistet werden. Programmziel ist der verbesserte Zugang zu und die nachfrageorientierte Bereitstellung von sozialer und wirtschaftlicher Infrastruktur für die Bevölkerung in und um palästinensische Flüchtlingslager. Das FZ-Vorhaben (REPAC VIII) ist als offenes Programm ausgestaltet. Die Identifizierung der Einzelmaßnahmen erfolgt im Laufe der Durchführung über die partizipative Einbindung der Bewohner der palästinensischen Flüchtlingslager und kann bei weiterer Mittelverfügbarkeit unverzüglich ausgeweitet werden. Es baut auf den Aktivitäten der Vorläuferprogramme auf und wird im Wesentlichen zwei Projektkomponenten beinhalten: Projektkomponente A umfasst Maßnahmen der sozialen und wirtschaftlichen Infrastruktur, die über einen partizipativen Ansatz (Camp Improvement Plan) in ausgewählten Flüchtlingslagern von UNRWA konzipiert und umgesetzt werden. Projektkomponente B umfasst ebenfalls investive Maßnahmen im Bereich der sozialen und wirtschaftlichen Infrastruktur, die ohne Vorschaltung eines partizipativen Prozesses durch UNRWA umgesetzt werden können, sofern sie zur Deckung der unmittelbaren Grundbedürfnisse betroffener palästinensischer Flüchtlinge dienen. Im Rahmen dieser Komponente B können neben Infrastruktur u.a. auch temporär Zuschüsse zum Haushaltseinkommen armer Flüchtlinge geleistet werden. Die FZ-Mittel der hier vorgelegten vierten Phase der Vorratsprüfung i.H.v. 10 Mio. EUR (REPAC VIII) sollen ausschließlich für Maßnahmen der Komponente A im Libanon und in Jordanien eingesetzt werden.