Kommunale Infrastruktur für Umwelt und Tourismus (Tranche B) - BM

IATI Maßnahmen-ID
DE-1-201770320
Maßnahmenstatus
Laufend
Land / Region
Georgien
Finanzierungsvolumen
€ 2.000.000,00
Kofinanzierter Betrag
€ 0,00
Gesamtausgaben/-auszahlungen
€ 1.635.832,70
Noch verfügbar
€ 364.167,30
Finanzier
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) (DE-1)
Finanzierungsart
Zuschuss
Laufzeit
18.09.2020 - 31.03.2029 (geplant)
Startdatum
18.09.2020
Geplantes Enddatum
31.03.2029
Tatsächliches Enddatum
-
Durchführungs- / Trägerorganisation
KfW Bankengruppe (KfW) (XM-DAC-5-2)
Trägerorganisation: Art
15
Umsetzungspartner
REPUBLIK GEORGIEN
Sektoren übergeordnet
Wasser und Abwasser/Abfallentsorgung; Andere multisektorale Maßnahmen
Sektoren untergeordnet
Stadtentwicklung und -verwaltung; Wasser- und Sanitärversorgung und Abwassermanagement - große Systeme
Evaluierung
Nein
Zugehörige Dokumente
Für dieses Vorhaben gibt es keinen Eintrag in der Projektdatenbank. (Projektwebseite) URL: https://www.kfw-entwicklungsbank.de/Internationale-Finanzierung/KfW-Entwicklungsbank/Projekte/Projektdatenbank/index.jsp
Aktuelle Datenversion vom
24.06.2026

Beschreibung

Im Rahmen des Vorhabens Kommunale Infrastruktur für Umwelt und Tourismus (BMZ-Nr. 2014 68 685, 2017 68 332) werden sowohl die Wasserversorgung als auch die Regen- und Abwasserentsorgung in ausgewählten Projektgemeinden der Region Imereti verbessert. Im Rahmen der zugehörigen Begleitmaßnahme sollen United Water Supply Company of Georgia (UWSCG) und seine lokalen UWSCG Service Zentren, sowie die Projektgemeinden institutionell und fachlich gestärkt, hinsichtlich der Gewährleistung eines kosteneffizienten Betriebs beraten und bei der Umsetzung öffentlichkeitswirksamer Maßnahmen unterstützt werden. Des Weiteren ist die Beschaffung von Ausrüstung für den Betrieb und die Wartung der Investitionen (u.a. Laborausrüstung, Messgeräte, Pumpen, Spülfahrzeuge) vorgesehen.Ergebnis der Begleitmaßnahme sind gesteigerte Managementkompetenzen auf personeller, administrativer und technischer Ebene (insbesondere im Bereich Wartung und Betrieb) sowie verbesserte Transparenz, Governance und Rechenschaftspflicht, wodurch sowohl die lokalen Service Zentren der UWSCG als auch die Projektgemeinden insgesamt effizienter und wirtschaftlicher arbeiten können. Zudem wird die Akzeptanz der Bevölkerung gegenüber der neuen Infrastruktur durch die öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen erhöht. Die Kosten für die Begleitmaßnahme i.H.v. insgesamt 5 Mio. EUR werden durch zwei FZ-Begleitmaßnahmenzuschüsse finanziert (BMZ-Nr. 2017 70 320 und 2019 70 425).