Verbesserung des Zugangs zu verfassungsmäßig garantierten Rechten, Fortführung
- IATI Maßnahmen-ID
- DE-1-201774918
- Maßnahmenstatus
- Beendet
- Land / Region
- Kirgisistan
- Finanzierungsvolumen
- € 269.185,69
- Kofinanzierter Betrag
- € 0,00
- Gesamtausgaben/-auszahlungen
- € 269.185,69
- Noch verfügbar
- -
- Finanzier
- Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) (DE-1)
- Finanzierungsart
- Zuschuss
- Laufzeit
- 01.09.2017 - 30.09.2020
- Startdatum
- 01.09.2017
- Geplantes Enddatum
- 30.09.2020
- Tatsächliches Enddatum
- 30.09.2020
- Durchführungs- / Trägerorganisation
- EZE - Evangelische Zentralstelle für globale Entwicklung e.V.
- Trägerorganisation: Art
- 22
- Umsetzungspartner
- -
- Sektoren übergeordnet
- Staat und Zivilgesellschaft allgemein
- Sektoren untergeordnet
- Entwicklung von Recht und Gerichtswesen
- Evaluierung
- Nein
- Zugehörige Dokumente
- -
- Aktuelle Datenversion vom
- 24.06.2026
Beschreibung
Bürger/innen in Kirgisistan haben einen verbesserten Zugang zu Gerichtsinstanzen, wobei ihre verfassungsmäßig garantierten Rechte und Freiheiten geschützt werden. Juristische Kenntnisse und das Bewusstsein über das Einlegen von Verfassungsbeschwerden sind bei der Verfassungskammer, Richtern, Staatsanwälten, Rechtsanwälten, Menschenrechtsorganisationen, Journalisten und Studierenden verbessert.