Blue Action Fund (BAF) III

IATI Maßnahmen-ID
DE-1-201834043
Maßnahmenstatus
Beendet
Land / Region
Libanon
Finanzierungsvolumen
€ 11.100.000,00
Kofinanzierter Betrag
€ 0,00
Gesamtausgaben/-auszahlungen
€ 11.100.000,00
Noch verfügbar
-
Finanzier
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) (DE-1)
Finanzierungsart
Zuschuss
Laufzeit
12.12.2018 - 31.12.2022
Startdatum
12.12.2018
Geplantes Enddatum
31.12.2030
Tatsächliches Enddatum
31.12.2022
Durchführungs- / Trägerorganisation
KfW Bankengruppe (KfW) (XM-DAC-5-2)
Trägerorganisation: Art
15
Umsetzungspartner
BLUE ACTION FUND
Sektoren übergeordnet
Umweltschutz allgemein
Sektoren untergeordnet
Biodiversität
Evaluierung
Nein
Zugehörige Dokumente
Projektinformation (Projektwebseite) URL: https://www.kfw-entwicklungsbank.de/ipfz/Projektdatenbank/Blue-Action-Fund-Baf-Iii-41853.htm
Aktuelle Datenversion vom
24.06.2026

Beschreibung

Das Vorhaben dient der Intensivierung des Küsten- und Meeresschutzes in Partnerländern der deutschen EZ. Die FZ-Finanzierungsbeiträge an den Blue Action Fund (BAF) sollen diesen befähigen, die Erhaltung von Netzwerken global wichtiger Küsten- und Meeresschutzgebiete zu fördern (Programmziel). Die dafür gegründete Stiftung wird durch Kofinanzierungen internationale NRO in die Lage versetzen, das Management von weltweit wichtigen Marinen- und Küstenschutzgebieten und derer Trägerzonen in Zusammenarbeit mit relevanten Institutionen zu verbessern (Modulziel), zudem werden in der EbA-Finanzierungslinie Klimarisiken für vulnerable Bevölkerungsgruppen der Küstenregionen gemindert durch den Schutz und die nachhaltige Nutzung von relevanten Küstenökosystemen und die daraus resultierende Verbesserung von deren Umweltdienstleistungen (Modulziel FZ-R). Der Träger des Projektes ist der BAF. Die Projektgebiete in ausgewählten Regionen von Afrika, Asien/Pazifik und Lateinamerika/Karibik umfassen ökologisch besonders wertvolle Küsten- und Meeresgebiete, deren Bevölkerung die direkte Zielgruppe des Vorhabens darstellt. Auf Grundlage einer Vorratsprüfung wird ein Finanzierungsbeitrag (Zuschuss) an den BAF geleistet. Durch erste Finanzierungsbeiträge (BMZ Nr. 2016.9751.5) von insgesamt 24 Mio. EUR (1. Phase: 15 Mio. EUR, 2. Phase: 9 Mio. EUR) wurden 2016 mit 22 Mio. EUR ein Verbrauchsfonds für den BAF eingerichtet sowie 2 Mio. EUR in das dauerhaft zu erhaltende Stiftungskapital des BAF eingezahlt. Für eine dritte Phase werden 2017 weitere 20 Mio. EUR für den Verbrauchsfonds bereitgestellt, für eine 4. Phase (BMZ No. 2018 34043) 2019 11.1 Mio. EUR, und für eine 5. Phase 2020 12 Mio. EUR (BMZ No. 2020 48726). Die Mittel werden aus dem IKU Haushaltstitel 68701 entnommen. Die schwedische Regierung hat 2017-2021 insgesamt 136 Mio. Kronen (ca. 16,4 Mio. EUR) bereitgestellt, die AFD 2018-2021 10 Mio. EUR. Norwegen plant ab 2022 dem Programm beizutreten.