African Legal Support Facility, Phase II

IATI Maßnahmen-ID
DE-1-201868801
Maßnahmenstatus
Laufend
Land / Region
Afrika
Finanzierungsvolumen
€ 4.000.000,00
Kofinanzierter Betrag
€ 0,00
Gesamtausgaben/-auszahlungen
€ 4.000.000,00
Noch verfügbar
-
Finanzier
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) (DE-1)
Finanzierungsart
Zuschuss
Laufzeit
12.12.2018 - 31.12.2028 (geplant)
Startdatum
12.12.2018
Geplantes Enddatum
31.12.2028
Tatsächliches Enddatum
-
Durchführungs- / Trägerorganisation
KfW Bankengruppe (KfW) (XM-DAC-5-2)
Trägerorganisation: Art
15
Umsetzungspartner
AFRICAN LEGAL SUPPORT FACILITY (ALSF)
Sektoren übergeordnet
Handelspolitik und -regeln/handelsbezogene Anpassungsmaßnahmen
Sektoren untergeordnet
Handelspolitik und -verwaltung
Evaluierung
Nein
Zugehörige Dokumente
Projektinformation (Projektwebseite) URL: https://www.kfw-entwicklungsbank.de/ipfz/Projektdatenbank/African-Legal-Support-Facility-Phase-Ii-37697.htm
Aktuelle Datenversion vom
24.06.2026

Beschreibung

Das Vorhaben unterstützt die African Legal Support Facility (ALSF) bei der Beratung afrikanischer Staaten in Rechtsprozessen und bei Rechtsfragen zu privatwirtschaftlichen Verträgen und Vertragsverhandlungen im Rohstoffsektor, bei Infrastrukturprojekten und Staatsschulden. Die Zusammenarbeit mit der ALSF erfolgt komplementär zu der von Deutschland unterstützten G7 CONNEX Initiative. Das Ziel der FZ-Maßnahme ist es, den finanziellen und nicht-finanziellen Nutzen für afrikanische Staaten in Verhandlungen von komplexen, kommerziellen Transaktionen zu steigern und dabei die Einbeziehung von afrikanischen Experten zu verbessern (outcome). Das übergeordnete entwicklungspolitische Ziel ist es, einen Beitrag zu verbessertem nachhaltigem wirtschaftlichem und integrativem Wachstum in Afrika zu leisten (impact).Primäre Zielgruppe der FZ-Maßnahme sind Regierungen afrikanischer Staaten, die in Rechtsfragen Beistand erhalten und so zu gleichwertigen Partnern bei Vertragsverhandlungen und Rechtsstreitigkeiten mit privaten Unternehmen werden. Darüber hinaus sind Regierungsangestellte und Rechtsexperten aus afrikanischen Partnerstaaten begünstigt, die durch die ALSF weitergebildet werden. Letztlich profitiert die Bevölkerung der beteiligten Länder durch transparentere Vertragsabschlüsse, die höhere Einnahmen und bessere Standards bei Umwelt- und Sozialfragen festschreiben. Empfänger und Projektträger ist die African Legal Support Facility (ALSF). Der finanzielle Beitrag der FZ soll dazu beitragen, die Geschäftstätigkeit der ALSF insgesamt zu unterstützen. In den nächsten Jahren ist mit einem Überhang von Anfragen an die ALSF zu rechnen. Der von ALSF geschätzte, mittelfristige Mittelbedarf (2018-2022) liegt bei rund 123,0 Mio. USD. Aus heutiger Sicht besteht ein ungedeckter Finanzierungsbedarf bis einschließlich 2022 von etwa 93,0 Mio. USD (für 2019: 11,0 Mio. USD), wovon USD 4,7 Mio. (EUR 4,0 Mio.) durch einen FZ-Zuschuss gedeckt werden.