UNDP Lebanon Host Communities Support Programme (LHSP) Phase V

IATI Maßnahmen-ID
DE-1-201918515
Maßnahmenstatus
Beendet
Land / Region
Libanon
Finanzierungsvolumen
€ 15.000.000,00
Kofinanzierter Betrag
€ 0,00
Gesamtausgaben/-auszahlungen
€ 15.000.000,00
Noch verfügbar
-
Finanzier
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) (DE-1)
Finanzierungsart
Zuschuss
Laufzeit
27.01.2020 - 30.06.2024
Startdatum
27.01.2020
Geplantes Enddatum
30.06.2024
Tatsächliches Enddatum
30.06.2024
Durchführungs- / Trägerorganisation
KfW Bankengruppe (KfW) (XM-DAC-5-2)
Trägerorganisation: Art
15
Umsetzungspartner
UNITED NATIONS DEVELOPMENT PROGRAMME (UNDP)
Sektoren übergeordnet
Krisenprävention und Konfliktlösung, Frieden und Sicherheit
Sektoren untergeordnet
Zivile Friedensentwicklung, Krisenprävention und Konfliktlösung
Evaluierung
Nein
Zugehörige Dokumente
Projektinformation (Projektwebseite) URL: https://www.kfw-entwicklungsbank.de/ipfz/Projektdatenbank/Undp-Lebanon-Host-Communities-Support-Programme-Lhsp-Phase-V-39077.htm
Aktuelle Datenversion vom
24.06.2026

Beschreibung

Ziel ist es, einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung der aufnehmenden Gemeinden sowie der informellen palästinensischen Siedlungen (gatherings) im Libanon zu leisten, indem diese dabei unterstützt werden, notwendige Basisdienstleistungen zur Verfügung zu stellen. Die Zielgruppe umfasst die lokale Bevölkerung in den aufnehmenden Gemeinden sowie die dort lebenden syrischen und palästinensischen Flüchtlinge.Mit der Umsetzung wird UNDP direkt beauftragt. UNDP arbeitet im Rahmen des Vorhabens eng mit dem Ministry of Social Affairs (MoSA) zusammen. Für diese Phase werden Mittel aus der ÜH bzw. der KWI von bis zu 15 Mio. EUR bereitgestellt. Geplant sind, in Konsistenz mit den vorangehenden Phasen, folgende wesentlichen Maßnahmen: 1) Investitionsmaßnahmen in libanesischen Aufnahmegemeinden zur Verbesserung der Basisinfrastruktur und zum Abbau von Spannungen, 2) Verbesserung der Lebensbedingungen in palästinensischen informellen Siedlungen (gatherings) durch Investitionen insbesondere im Bereich öffentliche Räume und Wohnunterkünfte, 3) Landesweite Friedensförderung durch Stärkung des sozialen Zusammenhalts, Maßnahmen gegen sog. fake news, Verbreitung von Zeitungsbeilagen zur Syrienkrise und Weiterführung von Aktivitäten in der gewaltfreien Bildung (violence free schools).