Unterstützung der Bundesjustiz zum Schutz der Menschenrechte (FORTAJUS-DH)

IATI Maßnahmen-ID
DE-1-201921659
Maßnahmenstatus
Beendet
Land / Region
Mexiko
Finanzierungsvolumen
€ 3.000.000,00
Kofinanzierter Betrag
€ 0,00
Gesamtausgaben/-auszahlungen
€ 2.993.168,06
Noch verfügbar
€ 6.831,94
Finanzier
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) (DE-1)
Finanzierungsart
Zuschuss
Laufzeit
01.10.2021 - 30.10.2025
Startdatum
01.10.2021
Geplantes Enddatum
30.09.2025
Tatsächliches Enddatum
30.10.2025
Durchführungs- / Trägerorganisation
Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH (XM-DAC-5-52)
Trägerorganisation: Art
15
Umsetzungspartner
Agencia Mexicana de Cooperación Internacional para el Desarrollo
Sektoren übergeordnet
Staat und Zivilgesellschaft allgemein
Sektoren untergeordnet
Entwicklung von Recht und Gerichtswesen
Evaluierung
Ja
Zugehörige Dokumente
Strengthening the Federal Justice for the protection of human rights (Projektwebseite) URL: https://projectdata.giz.de/projektdaten/projects.action?request_locale=en_GB&pn=201921659; Unterstützung der Bundesjustiz zum Schutz der Menschenrechte (FORTAJUS-DH) (Projektwebseite) URL: https://www.giz.de/projektdaten/projects.action?request_locale=de_DE&pn=201921659; Strengthening the Federal Justice for the protection of human rights (Evaluierung) URL: https://mia.giz.de/qlink/ID=253892000
Aktuelle Datenversion vom
24.06.2026

Beschreibung

Ausgangssituation: Mexiko erkennt die Menschenrechte in seiner Verfassung und vielen Gesetzen an. Das Land hat in den vergangenen Jahren bereits bedeutende rechtliche und institutionelle Fortschritte erzielt. Doch die Justiz steht weiterhin in der Kritik: Zwischen 1994 und 2020 gab es mehr als 1.500 internationale Appelle an die Bundesjustiz wegen Vorwürfen von Folter, gewaltsamem Verschwindenlassen, Gewalt gegen Frauen und fehlendem Zugang zu Rechtsmitteln. Die Menschenrechte in der Justiz einzuhalten und entsprechende internationale Standards zu gewährleisten, steuert besonders dazu bei, die Menschenrechtslage in Mexiko zu verbessern. Um dies zu erreichen, sind verlässliche Daten und ein systematisches Monitoring notwendig. Öffentliche Berichte zur Situation sowie zu Ergebnissen und Wirkungen der Maßnahmen tragen zu Transparenz und Dialog bei. Ziel: Die mexikanische Bundesjustiz hält Menschenrechtsverpflichtungen sowie -standards besser ein. Vorgehensweise: Das Vorhaben hat eine Methodik zur Entwicklung von Indikatoren für die mexikanische Bundesjustiz erarbeitet. So misst es beispielsweise anhand von Folter und Gewalt gegen Frauen menschenrechtsrelevante Aspekte sowie gerichtliche Entscheidungen in der Bundesjustiz. Im Rahmen erster Pilotprojekte prüft das Vorhaben die Messbarkeit der Indikatoren auf Grundlage der im Justizsystem vorliegenden Informationen. Anschließend beurteilt es, inwiefern zusätzliche interne Daten erhoben oder externe Informationsquellen hinzugezogen werden. Die Erkenntnisse fließen in ein Monitoringsystem ein, das Umsetzung und Einhaltung internationaler Menschenrechtsstandards erfasst. Zudem rücken informelles Lernen, neue Lern- und Austauschformate, Wissensforen und innovative Laboratorien die Bedarfe und Interessen des Justizpersonals in den Fokus und unterstützen den Transfer von der Theorie in die Praxis. Infografiken, didaktische Praxisanleitungen sowie neue Berichtsformate, besonders für die Zivilgesellschaft, sind ansprechend gestaltet. Dies baut Zugangshemmnisse ab und fördert Dialog und Transparenz.