Stärkung der Rechtsstaatlichkeit

IATI Maßnahmen-ID
DE-1-201921840
Maßnahmenstatus
Laufend
Land / Region
Serbien
Finanzierungsvolumen
€ 6.900.000,00
Kofinanzierter Betrag
€ 2.900.000,00
Gesamtausgaben/-auszahlungen
€ 3.823.554,16
Noch verfügbar
€ 3.076.445,84
Finanzier
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) (DE-1)
Finanzierungsart
Zuschuss
Laufzeit
01.10.2020 - 31.12.2025 (geplant)
Startdatum
01.10.2020
Geplantes Enddatum
31.12.2025
Tatsächliches Enddatum
-
Durchführungs- / Trägerorganisation
Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH (XM-DAC-5-52)
Trägerorganisation: Art
15
Umsetzungspartner
Justizministerium
Sektoren übergeordnet
Staat und Zivilgesellschaft allgemein
Sektoren untergeordnet
Entwicklung von Recht und Gerichtswesen
Evaluierung
Nein
Zugehörige Dokumente
Strengthening Rule of Law (Projektwebseite) URL: https://projectdata.giz.de/projektdaten/projects.action?request_locale=en_GB&pn=201921840; Stärkung der Rechtsstaatlichkeit (Projektwebseite) URL: https://www.giz.de/projektdaten/projects.action?request_locale=de_DE&pn=201921840
Aktuelle Datenversion vom
24.06.2026

Beschreibung

Ausgangssituation: Eine Mitgliedschaft in der Europäischen Union (EU) ist eins der erklärten Ziele der serbischen Regierung. Zu diesem Zweck bindet Serbien die als gemeinschaftlicher Besitzstand der EU bekannten Rechte und Verpflichtungen ein. Serbiens Perspektive auf einen EU-Beitritt ist eng verbunden mit Kapitel 23: „Justiz und Grundrechte. Ohne Fortschritte in der Umsetzung von Kapitel 23 (sowie einer Verbesserung rechtsstaatlicher Grundsätze) kann es bei dem Beitrittsprozess zur EU keine nennenswerten Fortschritte geben. In jüngster Zeit ist die serbische Regierung mit der Umsetzung von Kapitel 23 nach und nach vorangekommen. Durch eine scheinbar hohe Zahl an Verwaltungsklagen und unzureichend ausgebildetes Personal ist ein Rückstand bei der Fallbearbeitung entstanden. Gleichzeitig führen fehlende Publikationen in Serbiens Fallrecht zu einem Mangel an Transparenz. Außerdem steht das Rechtssystem sowohl im Prozessrecht als auch bei den Grundrechten Einschränkungen bei der Anwendung und Umsetzung gegenüber. Für Korruptionsfälle gibt es noch keine bewährte Fallsammlung. Ziel: Das Maßnahmenpaket, um Kapitel 23 „Justiz und Grundrechte aus den EU-Beitrittsverhandlungen umzusetzen, hat Fortschritte erzielt. Vorgehensweise: Das Vorhaben arbeitet vor allem mit dem Justizministerium zusammen, erreicht durch seine Herangehensweise jedoch alle Bürger*innen und unterstützt sie darin, sich für ihre Rechte einzusetzen. Dies betrifft vor allem besonders schutzbedürftige Bevölkerungsgruppen, für die ein gerechter und zugänglicher Schutz durch die Institutionen von großer Bedeutung ist. Schwerpunkt der Unterstützung durch das Vorhaben sind drei Bereiche: 1. Justiz 2. Korruptionsbekämpfung und 3. Schutz der Grundrechte Dieser Fokus auf Justiz und Grundrechte unterstützt Serbien auf dem Weg zu einer EU-Mitgliedschaft.