Unterstützung von Arbeitsrecht und Arbeitsverwaltung in Senegal
- IATI Maßnahmen-ID
- DE-1-201923309
- Maßnahmenstatus
- Beendet
- Land / Region
- Senegal
- Finanzierungsvolumen
- € 16.500.000,00
- Kofinanzierter Betrag
- € 0,00
- Gesamtausgaben/-auszahlungen
- € 15.204.674,03
- Noch verfügbar
- € 1.295.325,97
- Finanzier
- Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) (DE-1)
- Finanzierungsart
- Zuschuss
- Laufzeit
- 01.06.2020 - 30.06.2025
- Startdatum
- 01.06.2020
- Geplantes Enddatum
- 31.05.2025
- Tatsächliches Enddatum
- 30.06.2025
- Durchführungs- / Trägerorganisation
- Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH (XM-DAC-5-52)
- Trägerorganisation: Art
- 15
- Umsetzungspartner
- Ministère du Travail, du Dialogue Social et des Relations avec les Institutions
- Sektoren übergeordnet
- Staat und Zivilgesellschaft allgemein; Sonstige soziale Infrastruktur und Dienste
- Sektoren untergeordnet
- Arbeitnehmerrechte; Entwicklung von Recht und Gerichtswesen; Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten; Sozialdialog
- Evaluierung
- Nein
- Zugehörige Dokumente
- Support of labour law and labour administration (Projektwebseite) URL: https://projectdata.giz.de/projektdaten/projects.action?request_locale=en_GB&pn=201923309; Unterstützung von Arbeitsrecht und Arbeitsverwaltung in Senegal (Projektwebseite) URL: https://www.giz.de/projektdaten/projects.action?request_locale=de_DE&pn=201923309
- Aktuelle Datenversion vom
- 24.06.2026
Beschreibung
Ausgangssituation: In Senegal gibt es ein veraltetes und starres Arbeitsrecht. Es wird uneinheitlich angewandt. Zudem mangelt es an Transparenz und Effizienz in der Arbeitsverwaltung und bei Arbeitsgerichten. Das sind Hindernisse für privatwirtschaftliche Investitionen und damit für neue menschenwürdige Arbeitsplätze. Ziel: Die gesetzlichen und institutionellen Bedingungen der Arbeitsverwaltung in Senegal sind verbessert. Das vereinfacht es, menschenwürdige Arbeitsplätze zu schaffen. Vorgehensweise: Das Projekt arbeitet eng mit den zuständigen Institutionen, um das Arbeitsrecht zu reformieren, die senegalesische Arbeitsverwaltung effizienter zu gestalten und die Kompetenzen der Arbeitsgerichte auszubauen. Das Projekt verfolgt einen Ansatz, der alle Verantwortlichen einbezieht und Synergien zwischen den folgenden Handlungsfeldern schafft: • Das Arbeitsministeriums dabei unterstützen, den Sozialdialog zu gestalten und das Arbeits- sowie das Sozialgesetzbuch zu reformieren. • Prozesse in den Arbeitsinspektionen optimieren – einschließlich Maßnahmen, die die Transparenz für Nutzer*innen steigern, wie etwa die Digitalisierung der Verwaltung. • Ein modernes Aus- und Weiterbildungssystem entwickeln für Arbeitsinspekteur*innen und Arbeitskontrolleur*innen sowie für Mitarbeiter*innen in der Arbeitsverwaltung. • Mit senegalesischen Arbeitsgerichten zusammenarbeiten, um ihre Funktionsweise zu verbessern und die Zusammenarbeit mit den Arbeitsinspektionen zu fördern. • Verbesserung der Bedingungen, um den Sozialschutz auf nicht staatlich regulierte Tätigkeiten auszuweiten. Dabei baut das Projekt einen Krankenversicherungsverein für Handwerker*innen auf.