Stabilisierung und Versöhnung im Tschadseebecken

IATI Maßnahmen-ID
DE-1-201940626
Maßnahmenstatus
Beendet
Land / Region
Afrika
Finanzierungsvolumen
€ 15.000.000,00
Kofinanzierter Betrag
€ 0,00
Gesamtausgaben/-auszahlungen
€ 15.000.000,00
Noch verfügbar
-
Finanzier
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) (DE-1)
Finanzierungsart
Zuschuss
Laufzeit
14.05.2019 - 28.02.2023
Startdatum
14.05.2019
Geplantes Enddatum
28.02.2023
Tatsächliches Enddatum
28.02.2023
Durchführungs- / Trägerorganisation
KfW Bankengruppe (KfW) (XM-DAC-5-2)
Trägerorganisation: Art
15
Umsetzungspartner
CATHOLIC RELIEF SERVICES U.S. CONF. OF CATHOLIC BISHOPS
Sektoren übergeordnet
Krisenprävention und Konfliktlösung, Frieden und Sicherheit
Sektoren untergeordnet
Zivile Friedensentwicklung, Krisenprävention und Konfliktlösung
Evaluierung
Nein
Zugehörige Dokumente
Projektinformation (Projektwebseite) URL: https://www.kfw-entwicklungsbank.de/ipfz/Projektdatenbank/Stabilisierung-Und-Versoehnung-Im-Tschadseebecken-39647.htm
Aktuelle Datenversion vom
24.06.2026

Beschreibung

Kernproblem:Prekäre Lebensbedingungen der Bevölkerung infolge des u. a. Boko Haram Terrors und der damit einhergehenden militärischen Abschottung der betroffenen Gebiete.Modulziel:Die Zielgruppe nutzt die verbesserte Infrastruktur sowie die neu geschaffenen Einkommens- und Beschäftigungsmöglichkeiten und ihre soziale Kohäsion und lokale Governance sind gestärkt.Wesentliche Outputs:(1) Die Gemeinden haben Zugang zu verbesserter wirtschaftlicher und sozialer Infrastruktur, (2) die Gemeinden verfügen über verbesserte Einkommens- und Beschäftigungsmöglichkeiten, (3) partizipative Maßnahmen zur Stärkung der sozialen Kohäsion sind umgesetzt, und (4) die lokalen Kapazitäten für eine konfliktsensible Entwicklungsplanung sind gestärkt. In Phase II werden in allen vier Ländern jeweils Maßnahmen aus den vier Komponenten umgesetzt.Zielgruppe:Die direkte Zielgruppe in den ausgewählten Regionen umfasst ca. 59.000 Menschen in insg. 91 Gemeinden. Zu den Begünstigten zählen Binnenvertriebene, Geflüchtete, Rückkehrer sowie die Menschen in aufnehmenden Gemeinden. Besondere Aufmerksamkeit erhalten schutzbedürftige Gruppen wie Frauen, Jugendliche und Kinder.Beitrag zur nationalen Umsetzung der Agenda 2030:Beitrag zu den folgenden Zielen nachhaltiger Entwicklung (SDG): Keine Armut (SDG 1), Kein Hunger (SDG 2), Hochwertige Bildung (SDG 4), Geschlechtergleichheit (SDG 5), Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum (SDG 8), Weniger Ungleichheiten (SDG 10) und Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen (SDG 16).