Fazilität Investitionen für Beschäftigung GmbH

IATI Maßnahmen-ID
DE-1-201949379
Maßnahmenstatus
Beendet
Land / Region
Afrika
Finanzierungsvolumen
€ 80.000.000,00
Kofinanzierter Betrag
€ 0,00
Gesamtausgaben/-auszahlungen
€ 80.000.000,00
Noch verfügbar
-
Finanzier
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) (DE-1)
Finanzierungsart
Zuschuss
Laufzeit
08.11.2019 - 08.11.2024
Startdatum
08.11.2019
Geplantes Enddatum
31.12.2031
Tatsächliches Enddatum
08.11.2024
Durchführungs- / Trägerorganisation
KfW Bankengruppe (KfW) (XM-DAC-5-2)
Trägerorganisation: Art
15
Umsetzungspartner
INVESTITIONEN F BESCHAEFTIGUNG (INVESTING F. EMPLOYMENT) GMBH
Sektoren übergeordnet
Industrie
Sektoren untergeordnet
Entwicklung von Kleinen und Mittleren Unternehmen (KMU)
Evaluierung
Nein
Zugehörige Dokumente
Projektinformation (Projektwebseite) URL: https://www.kfw-entwicklungsbank.de/ipfz/Projektdatenbank/Fazilitaet-Investitionen-Fuer-Beschaeftigung-Gmbh-44159.htm
Aktuelle Datenversion vom
24.06.2026

Beschreibung

Mit der Sonderinitiative (SI) Gute Beschäftigung für sozial gerechten Wandel unterstützt das BMZ ausgewählte afrikanische Länder dabei, gemeinsam mit dem Privatsektor nachhaltige Beschäftigung zu fördern. Die SI ist gegenwärtig in Äthiopien, Marokko, Tunesien, Senegal, Elfenbeinküste, Ghana, Ruanda und Ägypten aktiv. Im Vordergrund steht die Beseitigung von Investitionshemmnissen auf Basis konkreter Bedarfe afrikanischer und europäischer/deutscher Unternehmen bei der Schaffung von Arbeitsplätzen.Um geeignete investive Maßnahmen im Rahmen der SI bedarfsgerecht, effizient und flexibel umzusetzen, hat die KfW die überregionale Fazilität Investitionen für Beschäftigung GmbH eingerichtet. Ziel des Vorhabens ist es, dass mehr Menschen formal beschäftigt sind und von verbesserten Einkommen und Arbeitsbedingungen profitieren. Die Fazilität führt Projektwettbewerbe durch, um nachfrageorientiert geeignete Maßnahmen zur Beseitigung von Investitionshemmnissen zu identifizieren. Die vielversprechendsten Anträge werden anschließend von der Fazilität mit Zuschüssen unterstützt. Als Antragsteller kommen Unternehmen, Kammern, staatliche Agenturen, Behörden, Nichtregierungsorganisationen oder gemeinnützige Vereinigungen in Betracht. Für die zu fördernden Projekte müssen Eigenbeiträge in einer Höhe von 10% bis 75% der Investitionssumme nachgewiesen werden.Zusätzlich sollen im Rahmen des Corona Response Programmes Unternehmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie hinsichtlich Job-Erhalt unterstützt werden. Hierfür arbeitet die Fazilität mit 8 ausgewählten regionalen Finanzintermediären zusammen, um über diese Lohn- bzw. Zinssubventionen an Unternehmen weiterzureichen, welche unter den wirtschaftlichen Folgen der COVID-19 Pandemie besonders leiden und ohne diese Unterstützung ihre vorhandenen Arbeitsplätze nicht erhalten könnten.Weitere Informationen sind auf der Projektwebseite zu finden: https://invest-for-jobs.com/investing-for-employment