Programm Basisgesundheitsdienste III (HSJF)

IATI Maßnahmen-ID
DE-1-201967397
Maßnahmenstatus
Beendet
Land / Region
Malawi
Finanzierungsvolumen
€ 3.100.000,00
Kofinanzierter Betrag
€ 0,00
Gesamtausgaben/-auszahlungen
€ 3.100.000,00
Noch verfügbar
-
Finanzier
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) (DE-1)
Finanzierungsart
Zuschuss
Laufzeit
03.08.2020 - 31.12.2025
Startdatum
03.08.2020
Geplantes Enddatum
31.12.2025
Tatsächliches Enddatum
31.12.2025
Durchführungs- / Trägerorganisation
KfW Bankengruppe (KfW) (XM-DAC-5-2)
Trägerorganisation: Art
15
Umsetzungspartner
REPUBLIK MALAWI
Sektoren übergeordnet
Basisgesundheitswesen; Gesundheitswesen allgemein
Sektoren untergeordnet
Medizinische Dienste; Infrastruktur im Bereich Basisgesundheit
Evaluierung
Nein
Zugehörige Dokumente
Projektinformation (Projektwebseite) URL: https://www.kfw-entwicklungsbank.de/ipfz/Projektdatenbank/Programm-Basisgesundheitsdienste-Iii-Hsjf-43806.htm
Aktuelle Datenversion vom
24.06.2026

Beschreibung

Im Rahmen des Vorhabens wird ein neuer koordinierter Geberansatz im Gesundheitssektor verfolgt. Hierzu unterzeichneten die malawische Regierung (Finanzministerium und Gesundheitsministerium) sowie Deutschland, Norwegen, UK und Flandern im Dezember 2015 gemeinsame politische Willenserklärungen für einen Health Services Joint Fund (HSJF) sowie begleitend für eine stärker koordinierte Finanzaufsicht im Gesundheitssektor. Über den HSJF koordinieren wesentliche Geber Maßnahmen im Gesundheitssektor enger untereinander sowie mit dem malawischen Gesundheitsministerium und heben so Effizienz- und Kostenvorteile. Über Unterstützungsmaßnahmen wird gleichzeitig das finanzielle Management des Gesundheitsministeriums gestärkt. Der HSJF ist ein Koordinierungsmechanismus über den Gebermittel über gemeinsame nicht-staatliche Auszahlungsstrukturen in definierte Maßnahmenpakete geleitet werden. Die Geber können dabei im HSJF ihre Mittel gezielt einzelnen Maßnahmen zuordnen (earmarking) und geben die Verfügungsgewalt über die Mittelallokation nicht ab. Die Mittel aus der FZ-Maßnahme fließen im Rahmen des earmarkings v.a. in Investitionen zur Verbesserung von Gesundheitsinfrastruktur (Neubau/Rehabilitierung von Gesundheitseinrichtungen, Anschaffung/Reparatur medizinischer Geräte), in die Beschaffung von Impfstoffen und Kontrazeptiva, sowie voraussichtlich in die Unterstützung von Gesundheitseinrichtungen im Rahmen von Results Based Finance (RBF) und bauen dabei auf den Erfahrungen der bisherigen bilateralen FZ-Vorhaben im Gesundheitsbereich auf. Die Maßnahme trägt zum Ziel des EZ-Programms bei, den universellen Zugang zu und die Nutzung von qualitativ hochwertigen Basisgesundheitsleistungen zu verbessern. Das Vorhaben ist Teil des EZ-Programms zur Unterstützung des Gesundheitssektors in Malawi und steht im Einklang mit der nationalen Gesundheitsstrategie HSSP II (Health Sector Strategic Plan II). Zielgruppe des Vorhabens sind die Nutzer öffentlicher Gesundheitseinrichtungen und damit die Gesamtbevölkerung Malawis mit besonderem Fokus auf Arme, Frauen und Kinder, da sie Hauptnutzer von öffentlichen Gesundheitseinrichtungen sind. Der FZ-Anteil beläuft sich auf 28,6 Mio. EUR mit einer geschätzten Gesamtlaufzeit von sechs Jahren.