Programm Basisgesundheitsdienste III (HSJF)
- IATI Maßnahmen-ID
- DE-1-201967397
- Maßnahmenstatus
- Beendet
- Land / Region
- Malawi
- Finanzierungsvolumen
- € 3.100.000,00
- Kofinanzierter Betrag
- € 0,00
- Gesamtausgaben/-auszahlungen
- € 3.100.000,00
- Noch verfügbar
- -
- Finanzier
- Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) (DE-1)
- Finanzierungsart
- Zuschuss
- Laufzeit
- 03.08.2020 - 31.12.2025
- Startdatum
- 03.08.2020
- Geplantes Enddatum
- 31.12.2025
- Tatsächliches Enddatum
- 31.12.2025
- Durchführungs- / Trägerorganisation
- KfW Bankengruppe (KfW) (XM-DAC-5-2)
- Trägerorganisation: Art
- 15
- Umsetzungspartner
- REPUBLIK MALAWI
- Sektoren übergeordnet
- Basisgesundheitswesen; Gesundheitswesen allgemein
- Sektoren untergeordnet
- Medizinische Dienste; Infrastruktur im Bereich Basisgesundheit
- Evaluierung
- Nein
- Zugehörige Dokumente
- Projektinformation (Projektwebseite) URL: https://www.kfw-entwicklungsbank.de/ipfz/Projektdatenbank/Programm-Basisgesundheitsdienste-Iii-Hsjf-43806.htm
- Aktuelle Datenversion vom
- 24.06.2026
Beschreibung
Im Rahmen des Vorhabens wird ein neuer koordinierter Geberansatz im Gesundheitssektor verfolgt. Hierzu unterzeichneten die malawische Regierung (Finanzministerium und Gesundheitsministerium) sowie Deutschland, Norwegen, UK und Flandern im Dezember 2015 gemeinsame politische Willenserklärungen für einen Health Services Joint Fund (HSJF) sowie begleitend für eine stärker koordinierte Finanzaufsicht im Gesundheitssektor. Über den HSJF koordinieren wesentliche Geber Maßnahmen im Gesundheitssektor enger untereinander sowie mit dem malawischen Gesundheitsministerium und heben so Effizienz- und Kostenvorteile. Über Unterstützungsmaßnahmen wird gleichzeitig das finanzielle Management des Gesundheitsministeriums gestärkt. Der HSJF ist ein Koordinierungsmechanismus über den Gebermittel über gemeinsame nicht-staatliche Auszahlungsstrukturen in definierte Maßnahmenpakete geleitet werden. Die Geber können dabei im HSJF ihre Mittel gezielt einzelnen Maßnahmen zuordnen (earmarking) und geben die Verfügungsgewalt über die Mittelallokation nicht ab. Die Mittel aus der FZ-Maßnahme fließen im Rahmen des earmarkings v.a. in Investitionen zur Verbesserung von Gesundheitsinfrastruktur (Neubau/Rehabilitierung von Gesundheitseinrichtungen, Anschaffung/Reparatur medizinischer Geräte), in die Beschaffung von Impfstoffen und Kontrazeptiva, sowie voraussichtlich in die Unterstützung von Gesundheitseinrichtungen im Rahmen von Results Based Finance (RBF) und bauen dabei auf den Erfahrungen der bisherigen bilateralen FZ-Vorhaben im Gesundheitsbereich auf. Die Maßnahme trägt zum Ziel des EZ-Programms bei, den universellen Zugang zu und die Nutzung von qualitativ hochwertigen Basisgesundheitsleistungen zu verbessern. Das Vorhaben ist Teil des EZ-Programms zur Unterstützung des Gesundheitssektors in Malawi und steht im Einklang mit der nationalen Gesundheitsstrategie HSSP II (Health Sector Strategic Plan II). Zielgruppe des Vorhabens sind die Nutzer öffentlicher Gesundheitseinrichtungen und damit die Gesamtbevölkerung Malawis mit besonderem Fokus auf Arme, Frauen und Kinder, da sie Hauptnutzer von öffentlichen Gesundheitseinrichtungen sind. Der FZ-Anteil beläuft sich auf 28,6 Mio. EUR mit einer geschätzten Gesamtlaufzeit von sechs Jahren.