Förderung der Beruflichen Bildung und Beschäftigung
- IATI Maßnahmen-ID
- DE-1-201969138
- Maßnahmenstatus
- Laufend
- Land / Region
- Senegal
- Finanzierungsvolumen
- € 18.000.000,00
- Kofinanzierter Betrag
- € 0,00
- Gesamtausgaben/-auszahlungen
- € 3.263.335,66
- Noch verfügbar
- € 14.736.664,34
- Finanzier
- Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) (DE-1)
- Finanzierungsart
- Zuschuss
- Laufzeit
- 22.12.2020 - 31.12.2027 (geplant)
- Startdatum
- 22.12.2020
- Geplantes Enddatum
- 31.12.2027
- Tatsächliches Enddatum
- -
- Durchführungs- / Trägerorganisation
- KfW Bankengruppe (KfW) (XM-DAC-5-2)
- Trägerorganisation: Art
- 15
- Umsetzungspartner
- REPUBLIK SENEGAL
- Sektoren übergeordnet
- Sekundarbildung
- Sektoren untergeordnet
- Berufliche Bildung
- Evaluierung
- Nein
- Zugehörige Dokumente
- Projektinformation (Projektwebseite) URL: https://www.kfw-entwicklungsbank.de/ipfz/Projektdatenbank/Foerderung-Der-Beruflichen-Bildung-Und-Beschaeftigung-44641.htm
- Aktuelle Datenversion vom
- 24.06.2026
Beschreibung
Das FZ-Vorhaben Förderung der beruflichen Bildung und Beschäftigung ist Teil der Reformpartnerschaft zwischen Deutschland und dem Senegal. Über das FZ-Vorhaben soll ein Beitrag zur Verbesserung des Angebots, der Qualität und des Zugangs zu beruflicher Bildung geleistet werden. Für die Entwicklung und Diversifizierung der senegalesischen Wirtschaft stellt der Mangel an qualifizierten Fachkräften eine Kernproblematik dar. Im Vordergrund der senegalesischen Reformbemühungen steht der Aufbau eines arbeitsmarktorientierten und bedarfsgerechten Berufsbildungssystems. Dieses Ziel unterstützend, wird das FZ Vorhaben in zwei Komponenten durchgeführt: Der quantitativen und qualitativen Steigerung des Berufsbildungsangebotes über die Finanzierung von Investitionen in Infrastruktur und Ausstattung von Berufsbildungseinrichtungen (Komponente 1) sowie dem Verbesserten Zugang zu qualitätsgesicherten Berufsbildungsangeboten über die Finanzierung des bestehenden Berufsbildungsfonds (Komponente 2).