UNDP Palästinensische Gebiete, Investitionsprogramm für Resilienz (IPR - COVID-19 Response)

IATI Maßnahmen-ID
DE-1-202018133
Maßnahmenstatus
Beendet
Land / Region
Palästinensische Gebiete
Finanzierungsvolumen
€ 19.000.000,00
Kofinanzierter Betrag
€ 0,00
Gesamtausgaben/-auszahlungen
€ 19.000.000,00
Noch verfügbar
-
Finanzier
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) (DE-1)
Finanzierungsart
Zuschuss
Laufzeit
10.09.2020 - 31.12.2023
Startdatum
10.09.2020
Geplantes Enddatum
31.12.2023
Tatsächliches Enddatum
31.12.2023
Durchführungs- / Trägerorganisation
KfW Bankengruppe (KfW) (XM-DAC-5-2)
Trägerorganisation: Art
15
Umsetzungspartner
UNITED NATIONS DEVELOPMENT PROGRAMME (UNDP)
Sektoren übergeordnet
Gesundheitswesen allgemein; Sonstige soziale Infrastruktur und Dienste
Sektoren untergeordnet
Medizinische Dienste; Multisektorale Hilfe für soziale Grunddienste
Evaluierung
Nein
Zugehörige Dokumente
Projektinformation (Projektwebseite) URL: https://www.kfw-entwicklungsbank.de/ipfz/Projektdatenbank/Undp-Palaestinensische-Gebiete-Investitionsprogramm-Fuer-Resilienz-Ipr---Covid-19-Response-48187.htm
Aktuelle Datenversion vom
24.06.2026

Beschreibung

Vor dem Hintergrund des Nahostkonflikts leiden die Menschen in den Palästinensischen Gebieten unter einer lang anhaltenden Krise, was sich unter anderem in einer wachsenden Arbeitslosigkeit, eingeschränktem Zugang zu Ressourcen, geografischer Fragmentierung und schwerwiegenden Einschränkungen des Personen- und Warenverkehrs aufgrund der israelischen Besatzung und der Blockade des Gazastreifens äußert. Mit der COVID-19-Pandemie hat sich die Situation verschärft mit potenziell langfristigen Auswirkungen für die vulnerable Bevölkerung.Das Projektziel ist die Stärkung der Resilienz im fragilen Kontext in den palästinensischen Gebieten mit kurzfristigem Fokus auf COVID-19 Soforthilfemaßnahmen. Mittelfristig verfolgt das Projekt einen umfassenden Ansatz zur Stärkung der Resilienz von Menschen und lokalen Insti-tutionen in den Bereichen Gesundheit, Gemeinwesen und Beschäftigung. Das IPR ist entsprechend in folgende zwei Komponenten gegliedert. Komponente 1 deckt Soforthilfemaßnahmen zur Stärkung der Kapazitäten von Gesundheitsdiensten im Rahmen der COVID-19-Krise ab. Dazu gehören die Bereitstellung von medizinischen Geräten und Material, die Stärkung des Gesundheitssystems durch kurzfristige Einstellung und Ausbildung von Gesundheitspersonal, sowie die Eindämmung der Kontamination durch sichere Entsorgung medizinischer Abfälle. Komponente 2 zielt auf die mittel- bis langfristige Stärkung der Resilienz durch Rehabilitierung und Erweiterung von sozialer Infrastruktur mit Schwerpunkt auf dem Gazastreifen, Ost-Jerusalem und C-Gebieten. Hierzu sind begleitende Maßnahmen zur Stärkung der sozialen Kohäsion sowie der Management- und Dienstleistungskapazitäten der lokalen Einrichtungen geplant.