Olkaria I + IV Upgrade
- IATI Maßnahmen-ID
- DE-1-202068583
- Maßnahmenstatus
- Laufend
- Land / Region
- Kenia
- Finanzierungsvolumen
- € 45.000.000,00
- Kofinanzierter Betrag
- € 0,00
- Gesamtausgaben/-auszahlungen
- € 0,00
- Noch verfügbar
- € 45.000.000,00
- Finanzier
- Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) (DE-1)
- Finanzierungsart
- Darlehen
- Laufzeit
- 28.02.2023 - 31.12.2030 (geplant)
- Startdatum
- 28.02.2023
- Geplantes Enddatum
- 31.12.2030
- Tatsächliches Enddatum
- -
- Durchführungs- / Trägerorganisation
- KfW Bankengruppe (KfW) (XM-DAC-5-2)
- Trägerorganisation: Art
- 15
- Umsetzungspartner
- THE NATIONAL TREASURY
- Sektoren übergeordnet
- Energieerzeugung, erneuerbare Quellen
- Sektoren untergeordnet
- Erdwärme
- Evaluierung
- Nein
- Zugehörige Dokumente
- Projektinformation (Projektwebseite) URL: https://www.kfw-entwicklungsbank.de/ipfz/Projektdatenbank/Olkaria-I-&-Iv-Upgrade-49219.htm
- Aktuelle Datenversion vom
- 26.08.2026
Beschreibung
Das Vorhaben sieht die Modernisierung des Geothermiekraftwerkparks Olkaria zur Erhöhung der Stromerzeugungskapazitäten aus erneuerbaren Energien und zur Sicherstellung dessen Ver-fügbarkeit vor. Für das Vorhaben wurde ein zinssubventioniertes Darlehen in Höhe von 45 Mio. EUR an den kenianischen Staat zur Weiterleitung an den kenianischen Stromversorger Kenya Electricity Generating Company (KenGen) bereitgestellt. Das Projekt steht in Zusammenhang mit den beiden abgeschlossenen FZ-Projekten Erdwärmekraftwerk Olkaria I und IV (BMZ-Nr. 2001 66 678) und Ausbau der Geothermiekraftwerke Olkaria I und IV (BMZ-Nr. 2009 65 335). Beim ersten Projekt wurde die Bohrung der Geothermiebrunnen, die zur Dampfversorgung des Kraftwerks beitragen, durch die FZ mitfinanziert. Das zweite, daran anschließende Projekt unter-stützte den staatlichen Stromversorge KenGen beim Bau der Geothermiekraftwerke Olkaria I AU (Additional Units) und Olkaria IV im Rahmen einer Gemeinschaftsfinanzierung mit AFD, EIB, JICA und der Weltbank. Das Vorhaben stellt eine Erweiterung der Erzeugungskapazitäten dieser Kraftwerke um 40 MW auf ca. 320 MW dar.