Corona-Soforthilfe: Soziale Sicherung gegen COVID-19-induzierte Armut

IATI Maßnahmen-ID
DE-1-202068617
Maßnahmenstatus
Beendet
Land / Region
Jordanien
Finanzierungsvolumen
€ 50.000.000,00
Kofinanzierter Betrag
€ 0,00
Gesamtausgaben/-auszahlungen
€ 50.000.000,00
Noch verfügbar
-
Finanzier
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) (DE-1)
Finanzierungsart
Zuschuss
Laufzeit
24.11.2020 - 31.12.2021
Startdatum
24.11.2020
Geplantes Enddatum
31.12.2021
Tatsächliches Enddatum
31.12.2021
Durchführungs- / Trägerorganisation
KfW Bankengruppe (KfW) (XM-DAC-5-2)
Trägerorganisation: Art
15
Umsetzungspartner
HASCHEMITISCHES KOENIGREICH VON JORDANIEN
Sektoren übergeordnet
Basisgesundheitswesen
Sektoren untergeordnet
Bekämpfung von Infektionskrankheiten
Evaluierung
Nein
Zugehörige Dokumente
Projektinformation (Projektwebseite) URL: https://www.kfw-entwicklungsbank.de/ipfz/Projektdatenbank/Corona-Soforthilfe-Soziale-Sicherung-Gegen-Covid-19-Induzierte-Armut-48844.htm
Aktuelle Datenversion vom
24.06.2026

Beschreibung

Die COVID 19-Pandemie in Jordanien hat neben den gesundheitlichen auch erhebliche negative sozio-ökonomische Folgen. Besonders betroffen sind vulnerable, arme oder armutsgefährdete Haushalte, die nun ihr Einkommen verloren und keinen Anspruch auf Arbeitslosenversicherung haben. Sie können ihre Grundbedarfe kaum mehr decken. Das FZ-Modul leistet einen Beitrag zur sozialen Absicherung der betroffenen Haushalte, indem es über eine Korbfinanzierung (Joint Financing Agreement, JFA) den National Aid Fund (NAF) als zentralem Akteur für Sozialhilfeleistungen an bedürftige jordanische Haushalte unterstützt. Mithilfe des deutschen Beitrages soll die Umsetzung der COVID 19-Sonderprogramme des NAF unterstützt werden. Es ist eine Mitfinanzierung des Takaful No. 3 Recovery Program angestrebt, das ab Januar 2021 Geldtransfers (Cash Transfers) für bis zu 100.000 Haushalte für einen Zeitraum von bis zu zwölf Monaten bereitstellen soll. Im Fokus stehen Haushalte, die ihr Einkommen aus informeller Arbeit bezogen haben und nun arbeitslos und ohne soziale Absicherung sind. Ferner können auch Haushalte von den Leistungen profitieren, die vor der Krise einer regulären Beschäftigung nachgegangen sind, diese aber verloren haben und aufgrund Lücken im Versicherungssschutz keine Versiche-rungsleistungen (mehr) erhalten.