Corona-Soforthilfe in Marokko - Garantieprogramm für kleinste und junge Unternehmen

IATI Maßnahmen-ID
DE-1-202068765
Maßnahmenstatus
Laufend
Land / Region
Marokko
Finanzierungsvolumen
€ 17.000.000,00
Kofinanzierter Betrag
€ 0,00
Gesamtausgaben/-auszahlungen
€ 17.000.000,00
Noch verfügbar
-
Finanzier
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) (DE-1)
Finanzierungsart
Zuschuss
Laufzeit
27.11.2020 - 30.12.2028 (geplant)
Startdatum
27.11.2020
Geplantes Enddatum
30.12.2028
Tatsächliches Enddatum
-
Durchführungs- / Trägerorganisation
KfW Bankengruppe (KfW) (XM-DAC-5-2)
Trägerorganisation: Art
15
Umsetzungspartner
KOENIGREICH MAROKKO
Sektoren übergeordnet
Finanzwesen
Sektoren untergeordnet
Finanzintermediäre des formellen Sektors
Evaluierung
Nein
Zugehörige Dokumente
Projektinformation (Projektwebseite) URL: https://www.kfw-entwicklungsbank.de/ipfz/Projektdatenbank/Corona-Soforthilfe-In-Marokko---Garantieprogramm-Fuer-Kleinste-Und-Junge-Unternehmen-49072.htm
Aktuelle Datenversion vom
24.06.2026

Beschreibung

Das Vorhaben Corona-Soforthilfe in Marokko - Garantiemechanismus zur Abfederung wirtschaftlicher Auswirkungen soll mit kurz- bis mittelfristig umsetzbaren Maßnahmen marokkanische KKMU bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie unterstützen. Mithilfe von Kreditgarantien, welche von der staatlichen Garantieinstitution Tamwilcom an marokkanische Banken herausgelegt werden, können diese ihre Kredite an KKMU absichern. Damit soll der Zugang zu Finanzierung für KKMU - auch in Zeiten der Pandemie - sichergestellt und verbessert werden. Tamwilcom hat das Mandat, aus diesen Mitteln Kreditgarantien zu finanzieren. Das Vorhaben zielt auf die Abmilderung der negativen wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19 Pandemie auf KKMU in Marokko ab, indem der Zugang zu Finanzierung sichergestellt bzw. verbessert und somit das Überleben von KKMU sowie die Wiederbelebung ihrer Wirtschaftstätigkeit gefördert werden. Die Zielgruppe sind formelle marokkanische KKMU, die von der COVID-19 Pandemie betroffen sind. Nach dem Ende der Pandemie werden die Garantiemittel revolvierend zur Absicherung von KKMU-Krediten für Investitionen und Betriebskapital verwendet.