Deutsch-Chinesisches Programm Rechtskooperation

IATI Maßnahmen-ID
DE-1-202122513
Maßnahmenstatus
Beendet
Land / Region
China
Finanzierungsvolumen
€ 6.000.000,00
Kofinanzierter Betrag
€ 0,00
Gesamtausgaben/-auszahlungen
€ 5.972.080,29
Noch verfügbar
€ 27.919,71
Finanzier
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) (DE-1)
Finanzierungsart
Zuschuss
Laufzeit
01.03.2022 - 30.09.2025
Startdatum
01.03.2022
Geplantes Enddatum
31.08.2025
Tatsächliches Enddatum
30.09.2025
Durchführungs- / Trägerorganisation
Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH (XM-DAC-5-52)
Trägerorganisation: Art
15
Umsetzungspartner
Justizministerium
Sektoren übergeordnet
Staat und Zivilgesellschaft allgemein
Sektoren untergeordnet
Entwicklung von Recht und Gerichtswesen
Evaluierung
Nein
Zugehörige Dokumente
Deutsch-Chinesisches Programm Rechtskooperation (Projektwebseite) URL: https://www.giz.de/projektdaten/projects.action?request_locale=de_DE&pn=202122513; Sino-German Legal Cooperation Programme (Projektwebseite) URL: https://projectdata.giz.de/projektdaten/projects.action?request_locale=en_GB&pn=202122513
Aktuelle Datenversion vom
24.06.2026

Beschreibung

Ausgangssituation: Der rasante wirtschaftliche und soziale Wandel Chinas hat in den letzten Jahrzehnten zu einem enormen Wohlstandsgewinn, aber auch zu neuen gesellschaftlichen Spannungen und ökologischen Belastungen geführt. Um ein gerechtes und umweltverträgliches Wirtschaftsmodell zu entwickeln, will die chinesische Führung rechtsstaatliche Strukturen stärken. Zwar unterscheidet sich das chinesische Rechtsstaatsverständnis wesentlich von europäischen Modellen, dennoch schaut China bei Rechtsreformen besonders auf Deutschland. Dabei geht es nicht nur um Lösungsansätze für die Gesetzgebung. Auch die deutsche Methodik einer kohärenten, transparenten und fairen Rechtsanwendung stößt in China auf Nachfrage. Deutschland hat ein Interesse daran, seine Erfahrungen im Rechtsbereich an China zu vermitteln, und so gemeinsam rechtsstaatliche, soziale und umweltschonende Strukturen zu stärken. Von mehr Rechtssicherheit und von einer Anschlussfähigkeit der Rechtssysteme profitieren auch deutsche Unternehmen. Zugleich erlaubt ein Verständnis der chinesischen Rechtsentwicklung deutschen Akteur*innen, besser auf Entwicklungen in China zu reagieren und Kooperationspotenziale zu erkennen. Voraussetzung dafür ist, dass zuständige Fach- und Führungskräfte die Rechtslage des jeweils anderen Landes kennen und mit seiner Anwendung vertraut sind. Das Vorhaben stellt den dafür notwendigen Rahmen. Ziel: Die Rechtskooperation und das gegenseitige Rechtsverständnis zwischen Deutschland und China sind verbessert. Vorgehensweise: Das Rechtsprogramm arbeitet auf drei Ebenen: Erstens ermöglichen Dialogformate den Austausch zwischen Justiz, Verwaltung, Parlament und Zivilgesellschaft zu Fragen von beiderseitigem Interesse. Wegweisend ist das hochrangige Rechtssymposium des deutschen und chinesischen Justizministeriums, das das Rechtsprogramm fachlich unterstützt. Zweitens arbeitet das Rechtsprogramm mit Reformkräften der chinesischen Gesetzgebung zusammen und bringt so deutsches Rechtsverständnis in wichtige Gesetzesvorhaben ein, etwa zur Stärkung der Rechtssicherheit im neuen Zivilgesetzbuch. Drittens hat das Rechtsprogramm seit 2000 rund 11.000 Richter*Innen in der Methodik einer rechtsstaatlichen Gesetzesanwendung fortgebildet.