Zugang zu Recht für Frauen und Kinder

IATI Maßnahmen-ID
DE-1-202122836
Maßnahmenstatus
Laufend
Land / Region
Tansania, Vereinigte Republik
Finanzierungsvolumen
€ 5.000.000,00
Kofinanzierter Betrag
€ 0,00
Gesamtausgaben/-auszahlungen
€ 3.978.049,03
Noch verfügbar
€ 1.021.950,97
Finanzier
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) (DE-1)
Finanzierungsart
Zuschuss
Laufzeit
17.08.2022 - 31.08.2026 (geplant)
Startdatum
17.08.2022
Geplantes Enddatum
31.08.2026
Tatsächliches Enddatum
-
Durchführungs- / Trägerorganisation
Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH (XM-DAC-5-52)
Trägerorganisation: Art
15
Umsetzungspartner
Ministry of Constitutional and Legal Affairs
Sektoren übergeordnet
Staat und Zivilgesellschaft allgemein
Sektoren untergeordnet
Menschenrechte; Überwindung der Gewalt gegen Frauen und Mädchen; Entwicklung von Recht und Gerichtswesen
Evaluierung
Nein
Zugehörige Dokumente
Access to justice for women and children (Projektwebseite) URL: https://projectdata.giz.de/projektdaten/projects.action?request_locale=en_GB&pn=202122836; Zugang zu Recht für Frauen und Kinder (Projektwebseite) URL: https://www.giz.de/projektdaten/projects.action?request_locale=de_DE&pn=202122836
Aktuelle Datenversion vom
24.06.2026

Beschreibung

Ausgangssituation: Tansania liegt bei der Häufigkeit sexueller und geschlechtsbasierter Gewalt deutlich über dem regionalen Durchschnitt. Sexuelle und gewalttätige Übergriffe, oft durch (Ex-)Partner, psychische Gewalt sowie schädliche traditionelle Praktiken sind die häufigsten Formen. Betroffen sind neben Frauen und Mädchen auch Jungen, besonders im schulischen und familiären Umfeld. Gerade bei vulnerablen Bevölkerungsgruppen fehlen oft das Wissen und Bewusstsein zu Rechten und Rechtsverletzungen. Gleichzeitig ist es notwendig, spezifische Expertise, insbesondere zur konsequenten Umsetzung eines opfer-/überlebendenzentrierten Ansatzes, bei der Strafverfolgung, Justiz und rechtlichen Beratung auszubauen sowie die Unterstützung für Überlebende zu verbessern, wenn es zu Gerichtsverfahren kommt. Auch sind Angebote der medizinischen Versorgung, (psycho-)sozialen Arbeit und Strafverfolgung unzureichend vernetzt, um Betroffene bestmöglich zu unterstützen. Der gesellschaftliche Diskurs und die Ächtung von geschlechtsbasierter Gewalt sind noch nicht in der Breite angekommen. Ziel: Die Voraussetzungen für den Zugang zu Recht für Frauen und Kinder, besonders in Fällen von sexualisierter und geschlechtsbasierter Gewalt, sind verbessert. Vorgehensweise: Das Vorhaben arbeitet in drei Bereichen: - Es unterstützt das Justizministerium dabei, rechtliche, institutionelle und soziale Ursachen zu identifizieren, die den Rechtszugang für Frauen und Kinder bei Gewalt erschweren. Zudem entwickelt es Reformempfehlungen. - Es fördert Angebote staatlicher Stellen – inklusive der Polizei – sowie nichtstaatlicher Akteure wie Legal Aid Units, um Betroffene von geschlechtsbasierter Gewalt zu unterstützen. - Es unterstützt gemeinsam mit unterschiedlichen Partnern eine landesweite Kampagne, um geschlechtsbasierte Gewalt zu mindern. Mithilfe kreativer Formate wie Film und Theater sollen Debatten angestoßen, über Rechte und Rechtsverletzungen aufgeklärt sowie die Bekanntheit und Nutzung von Angeboten für Betroffene verbessert werden.