Grenzüberschreitendes Biosphärenreservat Prespa (PONT) VIII

IATI Maßnahmen-ID
DE-1-202136844
Maßnahmenstatus
Laufend
Land / Region
Europa
Finanzierungsvolumen
€ 20.000.000,00
Kofinanzierter Betrag
€ 0,00
Gesamtausgaben/-auszahlungen
€ 20.000.000,00
Noch verfügbar
-
Finanzier
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) (DE-1)
Finanzierungsart
Zuschuss
Laufzeit
14.12.2021 - 31.12.2040 (geplant)
Startdatum
14.12.2021
Geplantes Enddatum
31.12.2040
Tatsächliches Enddatum
-
Durchführungs- / Trägerorganisation
KfW Bankengruppe (KfW) (XM-DAC-5-2)
Trägerorganisation: Art
15
Umsetzungspartner
PRESPA OHRID NATURE TRUST
Sektoren übergeordnet
Umweltschutz allgemein
Sektoren untergeordnet
Biodiversität
Evaluierung
Nein
Zugehörige Dokumente
Projektinformation (Projektwebseite) URL: https://www.kfw-entwicklungsbank.de/ipfz/Projektdatenbank/Grenzueberschreitendes-Biosphaerenreservat-Prespa-Pont-Viii-51889.htm
Aktuelle Datenversion vom
24.06.2026

Beschreibung

Der Träger des Projektes ist die Naturschutzstiftung Prespa-Ohrid Nature Trust (PONT). Das Projektgebiet liegt im Dreiländereck Albanien, Nordmazedonien und Griechenland und ist Teil des ökologisch besonders wertvollen Prespa-Ohrid-Sammelbeckens. Das Projekt ist Teil des EZ-Programms Umwelt, Energie und Klima im Westbalkan, durch das staatliche und nicht-staatliche Akteure der Länder des Westbalkan den Umwelt-, Natur- und Klimaschutz im Einklang mit EU-Standards und internationalen Verpflichtungen verbessern sollen. (EZ-Programmziel). In dem PONT als Finanzierungsinstrument genutzt wird, werden (a) die administrativen Einheiten ausgesuchter Naturschutzgebiete in Albanien und Nordmazedonien ihre Managementqualität verbessern sowie (b) Umweltakteure ihren Beitrag, der zum Erhalt bzw. zur nachhaltigen Nutzung der natürlichen Ressourcen im Projektgebiet führt, verbessern (Modulziel). Die direkte Zielgruppe des Vorhabens besteht aus den Schutzgebietsadministrationen und weiteren im Umweltschutz arbeitenden Akteuren. Indirekt profitiert die Bevölkerung des Projektgebietes vom Vorhaben.Auf Grundlage einer Vorratsprüfung sollen zwei Finanzierungsbeiträge (Zuschüsse) an den PONT geleistet. Ein Beitrag soll in einen Verbrauchsfonds für den PONT eingezahlt werden, der andere soll in das Stiftungskapital des PONT eingezahlt werden. Das Stiftungskapital muss dauerhaft erhalten werden, nur die Kapitalerträge sollen verausgabt werden. Die Mittel für die erste und zweite Phase kommen aus Haushaltstitel 89601 (FZ mit Regionen).