Grenzüberschreitendes Biosphärenreservat Prespa (PONT) VIII
- IATI Maßnahmen-ID
- DE-1-202136844
- Maßnahmenstatus
- Laufend
- Land / Region
- Europa
- Finanzierungsvolumen
- € 20.000.000,00
- Kofinanzierter Betrag
- € 0,00
- Gesamtausgaben/-auszahlungen
- € 20.000.000,00
- Noch verfügbar
- -
- Finanzier
- Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) (DE-1)
- Finanzierungsart
- Zuschuss
- Laufzeit
- 14.12.2021 - 31.12.2040 (geplant)
- Startdatum
- 14.12.2021
- Geplantes Enddatum
- 31.12.2040
- Tatsächliches Enddatum
- -
- Durchführungs- / Trägerorganisation
- KfW Bankengruppe (KfW) (XM-DAC-5-2)
- Trägerorganisation: Art
- 15
- Umsetzungspartner
- PRESPA OHRID NATURE TRUST
- Sektoren übergeordnet
- Umweltschutz allgemein
- Sektoren untergeordnet
- Biodiversität
- Evaluierung
- Nein
- Zugehörige Dokumente
- Projektinformation (Projektwebseite) URL: https://www.kfw-entwicklungsbank.de/ipfz/Projektdatenbank/Grenzueberschreitendes-Biosphaerenreservat-Prespa-Pont-Viii-51889.htm
- Aktuelle Datenversion vom
- 24.06.2026
Beschreibung
Der Träger des Projektes ist die Naturschutzstiftung Prespa-Ohrid Nature Trust (PONT). Das Projektgebiet liegt im Dreiländereck Albanien, Nordmazedonien und Griechenland und ist Teil des ökologisch besonders wertvollen Prespa-Ohrid-Sammelbeckens. Das Projekt ist Teil des EZ-Programms Umwelt, Energie und Klima im Westbalkan, durch das staatliche und nicht-staatliche Akteure der Länder des Westbalkan den Umwelt-, Natur- und Klimaschutz im Einklang mit EU-Standards und internationalen Verpflichtungen verbessern sollen. (EZ-Programmziel). In dem PONT als Finanzierungsinstrument genutzt wird, werden (a) die administrativen Einheiten ausgesuchter Naturschutzgebiete in Albanien und Nordmazedonien ihre Managementqualität verbessern sowie (b) Umweltakteure ihren Beitrag, der zum Erhalt bzw. zur nachhaltigen Nutzung der natürlichen Ressourcen im Projektgebiet führt, verbessern (Modulziel). Die direkte Zielgruppe des Vorhabens besteht aus den Schutzgebietsadministrationen und weiteren im Umweltschutz arbeitenden Akteuren. Indirekt profitiert die Bevölkerung des Projektgebietes vom Vorhaben.Auf Grundlage einer Vorratsprüfung sollen zwei Finanzierungsbeiträge (Zuschüsse) an den PONT geleistet. Ein Beitrag soll in einen Verbrauchsfonds für den PONT eingezahlt werden, der andere soll in das Stiftungskapital des PONT eingezahlt werden. Das Stiftungskapital muss dauerhaft erhalten werden, nur die Kapitalerträge sollen verausgabt werden. Die Mittel für die erste und zweite Phase kommen aus Haushaltstitel 89601 (FZ mit Regionen).