Fertigstellung Geburtskrankenhaus Galle
- IATI Maßnahmen-ID
- DE-1-202168326
- Maßnahmenstatus
- Laufend
- Land / Region
- Sri Lanka
- Finanzierungsvolumen
- € 12.939.709,58
- Kofinanzierter Betrag
- € 0,00
- Gesamtausgaben/-auszahlungen
- € 12.939.709,58
- Noch verfügbar
- -
- Finanzier
- Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) (DE-1)
- Finanzierungsart
- Zuschuss
- Laufzeit
- 03.11.2021 - 31.07.2026 (geplant)
- Startdatum
- 03.11.2021
- Geplantes Enddatum
- 31.07.2026
- Tatsächliches Enddatum
- -
- Durchführungs- / Trägerorganisation
- KfW Bankengruppe (KfW) (XM-DAC-5-2)
- Trägerorganisation: Art
- 15
- Umsetzungspartner
- DEMOKRATISCHE SOZIALISTISCHE REPUBLIK SRI LANKA
- Sektoren übergeordnet
- Bevölkerungspolitik/-programme und reproduktive Gesundheit
- Sektoren untergeordnet
- Förderung reproduktiver Gesundheit
- Evaluierung
- Nein
- Zugehörige Dokumente
- Projektinformation (Projektwebseite) URL: https://www.kfw-entwicklungsbank.de/ipfz/Projektdatenbank/Fertigstellung-Geburtskrankenhaus-Galle-50206.htm
- Aktuelle Datenversion vom
- 24.06.2026
Beschreibung
Das Modulziel ist die bedarfsgerechte Wiederherstellung einer quantitativ und qualitativ angemessenen Geburtsbetreuung durch die Verbesserung der Diagnose- und Behandlungskapazitäten im Mahamodara Maternity Hospital. Hiervon profitiert die Bevölkerung im Distrikt Galle, in den angrenzenden Distrikten der Südprovinz sowie den angrenzenden Distrikten Monaragala und Ratnapura der Nachbarprovinzen. Im Rahmen des Vorhabens sind die notwendigen zusätzlichen infrastrukturellen Baumaßnahmen und die Beschaffung der Ausstattung vorgesehen, um die erfolgreiche Fertigstellung und Inbetriebnahme des 600-Betten Geburtskrankenhauses am Standort Karapitya sicherzustellen (Finanzierung des Gebäudes über ein FZ-Darlehen: BMZ Nr. 2011 66 206). Dazu gehören die Beschaffung und Installation der Überdachung der Innenhöfe / Verschattung der Außenwände des Krankenhauses sowie die Installation der Abwasseraufbereitungsanlage des Krankenhauses. Zusätzlich soll erforderliche medizinische und nicht-medizinische Ausstattung (einschl. Küche, Wäscherei, Müllaufbereitungsanlagen) beschafft und installiert werden. Da im Rahmen des o.g. FZ-Darlehens die Verträge des Bauunternehmers und des Lüftungsanlagenbauers nicht voll durchfinanziert sind, sollen auch Schlussrechnungen der bereits abgeschlossenen Verträge finanziert werden.