Förderung von Rechtsstaatlichkeit und Justiz in Afrika II
- IATI Maßnahmen-ID
- DE-1-202220051
- Maßnahmenstatus
- Laufend
- Land / Region
- Afrika
- Finanzierungsvolumen
- € 14.703.000,00
- Kofinanzierter Betrag
- € 0,00
- Gesamtausgaben/-auszahlungen
- € 11.927.941,35
- Noch verfügbar
- € 2.775.058,65
- Finanzier
- Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) (DE-1)
- Finanzierungsart
- Zuschuss
- Laufzeit
- 01.07.2022 - 30.06.2026 (geplant)
- Startdatum
- 01.07.2022
- Geplantes Enddatum
- 30.06.2026
- Tatsächliches Enddatum
- -
- Durchführungs- / Trägerorganisation
- Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH (XM-DAC-5-52)
- Trägerorganisation: Art
- 15
- Umsetzungspartner
- Ausgewählte Ministerien in den jeweiligen Partnerländern
- Sektoren übergeordnet
- Staat und Zivilgesellschaft allgemein
- Sektoren untergeordnet
- Frauenrechtsorganisationen und -bewegungen sowie staatliche Institutionen; Entwicklung von Recht und Gerichtswesen
- Evaluierung
- Nein
- Zugehörige Dokumente
- Promotion of Rule of Law and Judiciary (Projektwebseite) URL: https://projectdata.giz.de/projektdaten/projects.action?request_locale=en_GB&pn=202220051; Förderung von Rechtsstaatlichkeit und Justiz in Afrika II (Projektwebseite) URL: https://www.giz.de/projektdaten/projects.action?request_locale=de_DE&pn=202220051
- Aktuelle Datenversion vom
- 24.06.2026
Beschreibung
Ausgangssituation: Rechtsstaatlichkeit, ein unabhängiges, solides und transparentes Justizsystem sowie Zugang zu Recht sind das Fundament, auf dem inklusives Wirtschaftswachstum aufbaut. Doch in vielen Ländern Afrikas haben nur wenige Menschen einen effektiven Zugang zu Recht. Verschiedene internationale Abkommen geben in diesem Kontext Entwicklungsziele vor. Besonders Ziel 16 der Agenda 2030 gilt als maßgebend: Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen. Aber auch die Agenda 2063 der Afrikanischen Union gibt Orientierung. Diese Ziele werden von den Mitgliedstaaten auf den jeweiligen lokalen Kontext angepasst. Ziel: In Côte d?Ivoire, Ghana, Senegal und Tansania sind der Zugang zum Recht und zu Rechtsquellen, die Unabhängigkeit der Gerichtsstrukturen und der Richterschaft sowie die Transparenz im Justizsystem verbessert. Vorgehensweise: Das Vorhaben unterstützt nationale Akteur*innen im Rechtsbereich durch länderübergreifende Fortbildungsveranstaltungen sowie durch Organisations- und Fachberatung. Dafür prüft es, wie sich bewährte nationale Konzepte auf andere Länder übertragen lassen, um sie dort, angepasst an die nationalen Besonderheiten, zu implementieren. Dies geschieht vor allem in Zusammenarbeit mit regionalen Fachorganisationen. Teil dieses Ansatzes ist zudem, Rechtsdienstleistungen geförderter Partnerorganisationen auf die Bedarfe vulnerabler Bürger*innen anzupassen. Dabei geht es besonders um die spezifischen Rechtsbedürfnisse von Frauen. Darüber hinaus trägt das Vorhaben dazu bei, außergerichtliche Streitbeilegungsmechanismen, besonders für Wirtschaftakteure, zu verbessern. Ferner fördert es die digitale Transformation Afrikas, indem es digitale Gesetzes- und Rechtssprechungsdatenbanken unterstützt. Um die Gerichtsstrukturen transparenter und unabhängiger zu gestalten, fördert das Vorhaben durch Organisationsberatung den Zugang zu einer integren Justiz.