Koordination kommunaler Entwicklungspolitik in der Hansestadt Lübeck

IATI Maßnahmen-ID
DE-1-202249225-103759
Maßnahmenstatus
Beendet
Land / Region
Keiner Förderregion zugeordnet
Finanzierungsvolumen
€ 164.003,47
Kofinanzierter Betrag
€ 0,00
Gesamtausgaben/-auszahlungen
€ 152.175,68
Noch verfügbar
€ 11.827,79
Finanzier
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) (DE-1)
Finanzierungsart
Zuschuss
Laufzeit
01.04.2024 - 31.03.2026
Startdatum
01.04.2024
Geplantes Enddatum
31.03.2026
Tatsächliches Enddatum
31.03.2026
Durchführungs- / Trägerorganisation
Engagement Global gGmbH
Trägerorganisation: Art
22
Umsetzungspartner
Hansestadt Lübeck
Sektoren übergeordnet
Nicht zuordenbare Maßnahmen
Sektoren untergeordnet
Förderung des Entwicklungsbewusstseins
Evaluierung
Nein
Zugehörige Dokumente
-
Aktuelle Datenversion vom
24.06.2026

Beschreibung

Die Hansestadt Lübeck bekennt sich - mit der Unterzeichnung der Agenda 2030 im Jahr 2020 - zur Umsetzung der globalen Nachhaltigkeitsziele der UN (Sustainable Development Goals - SDG). Mit der Antragstellung zur Einrichtung einer Koordinierungsstelle für kommunale Entwicklungspolitik schafft die Stadtverwaltung der Hansestadt Lübeck erstmals eine durch Engagement Global geförderte hauptamtliche Stelle für die Umsetzung der SDG mit entwicklungspolitischer Ausrichtung. Für die weitere strategische Umsetzung setzt die Hansestadt Lübeck dabei zwei Schwerpunkte: 1. Global nachhaltige Kommune: Als Grundlage führte die Hansestadt Lübeck in den Jahren 2018/19 eine erste Bestandsaufnahme im Rahmen des SKEW-Programms Global nachhaltige Kommune Schleswig-Holstein durch. Diese listet Handlungsempfehlungen für Lübeck auf. Zentrale Empfehlung ist die Entwicklung einer Nachhaltigkeitsstrategie. Für den Themenbereich der kommunalen Entwicklungspolitik (Cluster Eine-Welt-Engagement + Fairtrade, Bildung, Partnerschaften + Austausch) wird dieses umgesetzt. 2. Nachhaltige Beschaffung/Fairer Handel: Ein wichtiges Element der Nachhaltigkeitsstrategie ist die faire Beschaffung, weshalb eine entsprechende Beschaffungsrichtlinie erarbeitet wird. Diese gibt für alle Fachbereiche (Behörden und Dienststellen) und für alle Mitarbeitenden standardisierte Vorgaben für die Beschaffung wesentlicher Produkte und Dienstleistungen aus und schafft Strukturen für die Umsetzung. Die hier beantragte Koordinierungsstelle soll dabei federführend sein, Produkte und Dienstleistungen bewerten, priorisieren sowie Alternativen aufzeigen.