Kreditgarantien für Beschäftigung im Privatsektor

IATI Maßnahmen-ID
DE-1-202267250
Maßnahmenstatus
Laufend
Land / Region
Jordanien
Finanzierungsvolumen
€ 20.000.000,00
Kofinanzierter Betrag
€ 0,00
Gesamtausgaben/-auszahlungen
€ 12.000.000,00
Noch verfügbar
€ 8.000.000,00
Finanzier
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) (DE-1)
Finanzierungsart
Zuschuss
Laufzeit
23.10.2023 - 30.09.2029 (geplant)
Startdatum
23.10.2023
Geplantes Enddatum
30.09.2029
Tatsächliches Enddatum
-
Durchführungs- / Trägerorganisation
KfW Bankengruppe (KfW) (XM-DAC-5-2)
Trägerorganisation: Art
15
Umsetzungspartner
HASCHEMITISCHES KOENIGREICH VON JORDANIEN
Sektoren übergeordnet
Finanzwesen; Sonstige soziale Infrastruktur und Dienste
Sektoren untergeordnet
Finanzintermediäre des formellen Sektors; Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten
Evaluierung
Nein
Zugehörige Dokumente
Projektinformation (Projektwebseite) URL: https://www.kfw-entwicklungsbank.de/ipfz/Projektdatenbank/Kreditgarantien-Fuer-Beschaeftigung-Im-Privatsektor-50883.htm
Aktuelle Datenversion vom
24.06.2026

Beschreibung

Mit der Maßnahme soll der Projektträger Jordan Loan Guarantee Corporation (JLGC) eine Kreditgarantie-Fazilität zur expliziten Beschäftigungsförderung in Jordanien einrichten. Ziel ist es, durch die Vergabe von Kreditgarantien an Partnerfinanzinstitutionen, einen Teil des Ausfallrisikos von Krediten an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zu übernehmen. So wird ein Anreiz für Finanzinstitute/Banken geschaffen, vermehrt Kredit an KMU zu vergeben. Der verbesserte Zugang zu Finanzierungsmitteln bedeutet wiederum für KMU bessere Möglichkeiten zu investieren, zu wachsen und entsprechend Jobs zu schaffen. Die Förderung neuer, formeller und nachhaltiger Beschäftigungsmöglichkeiten für in Jordanien lebende Menschen ist explizites Ziel der Maßnahmen. So wird die Gewährung einer Kreditgarantie direkt mit der plausibel erwartbaren Schaffung neuer Jobs beim kreditnehmenden Unternehmen verknüpft. Zudem soll durch eine Job Creation Prämie an KMU, aufgeteilt über einen Zeitraum von fünf Jahren, nicht nur ein Anreiz zur Schaffung neuer Jobs, sondern auch zu deren langfristigen Erhaltung gesetzt werden. Die Zahlung der Prämie erfolgt nur dann, wenn ein Job (periodisch) nachweislich geschaffen und sozialversichert ist.Zudem wird angestrebt, ein breites Spektrum sowie insbesondere jene KMU zu erreichen, die noch keinen oder keinen ausreichenden Kreditzugang haben. So ist eine pro-aktivere und neue Rolle der JLGC als point of entry für KMU vorgesehen. Dies bedeutet eine Umkehrung des üblichen Prozesses (Beantragung eines Bank-Kredites und darauffolgend einer JLGC-Kreditgarantie). Mit der vorgezogenen Bereitstellung einer vorläufigen Kreditgarantie durch die JLGC als ersten Schritt, sollen KMU in ihrer Bankfähigkeit und entsprechenden Chancen auf eine anschließende Finanzierungsmöglichkeit durch eine Bank gestärkt werden. Der Anreiz für Banken besteht in einer Erleichterung des Selektionsprozesses und damit niedrigeren Transaktionskosten.