Klimafreundliche Energieerzeugung III
- IATI Maßnahmen-ID
- DE-1-202268084
- Maßnahmenstatus
- Laufend
- Land / Region
- Indien
- Finanzierungsvolumen
- € 200.000.000,00
- Kofinanzierter Betrag
- € 0,00
- Gesamtausgaben/-auszahlungen
- € 89.945.422,96
- Noch verfügbar
- € 110.054.577,04
- Finanzier
- Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) (DE-1)
- Finanzierungsart
- Darlehen
- Laufzeit
- 12.12.2024 - 30.06.2027 (geplant)
- Startdatum
- 12.12.2024
- Geplantes Enddatum
- 30.06.2027
- Tatsächliches Enddatum
- -
- Durchführungs- / Trägerorganisation
- KfW Bankengruppe (KfW) (XM-DAC-5-2)
- Trägerorganisation: Art
- 15
- Umsetzungspartner
- REC LIMITED
- Sektoren übergeordnet
- Energieerzeugung, erneuerbare Quellen
- Sektoren untergeordnet
- Energieerzeugung, erneuerbare Quellen - verschiedene Technologien
- Evaluierung
- Nein
- Zugehörige Dokumente
- Projektinformation (Projektwebseite) URL: https://www.kfw-entwicklungsbank.de/ipfz/Projektdatenbank/Klimafreundliche-Energieerzeugung-Iii-50750.htm
- Aktuelle Datenversion vom
- 24.06.2026
Beschreibung
Im Rahmen des FZ-Themenvorhabens wird der REC Ltd. ein Darlehen von insgesamt EUR 200 Millionen zur Verfügung gestellt. Hieraus werden Investitionen in den Bereichen Solarenergie, Windenergie, Speicher, grüner Wasserstoff, oder Biomasse finanziert. Ziel des Vorhabens ist, den Ausbau der erneuerbaren Energien in Indien zu unterstützen und damit einen Beitrag zu einer verbesserten, klimafreundlichen Stromversorgung zu leisten. Dieses Ziel soll erreicht werden durch die Erhöhung der Erzeugungskapazitäten erneuerbarer Energien sowie möglicherweise durch den Ausbau netzgekoppelter Energiespeicher. Damit trägt das Vorhaben zur Erreichung der indischen NDCs und zum globalen Klimaschutz bei.Zielgruppe des Vorhabens sind Privathaushalte, Unternehmen sowie Stromverbraucher im öffentlichen Sektor, die von einer verbesserten und kostengünstigen Stromversorgung profi-tieren. Hinsichtlich der positiven Gesundheits-, Umwelt- und Klimawirkungen ist die Zielgruppe des Vorhabens nicht abgrenzbar