Stärkung des Rechtsschutzes von Menschenrechtsverteidiger*innen in Afrika und Asien, Fortführung
- IATI Maßnahmen-ID
- DE-1-202275501
- Maßnahmenstatus
- Beendet
- Land / Region
- Keiner Förderregion zugeordnet
- Finanzierungsvolumen
- € 300.000,00
- Kofinanzierter Betrag
- € 0,00
- Gesamtausgaben/-auszahlungen
- € 285.000,00
- Noch verfügbar
- € 15.000,00
- Finanzier
- Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) (DE-1)
- Finanzierungsart
- Zuschuss
- Laufzeit
- 01.10.2022 - 30.09.2025
- Startdatum
- 01.10.2022
- Geplantes Enddatum
- 30.09.2025
- Tatsächliches Enddatum
- 30.09.2025
- Durchführungs- / Trägerorganisation
- EZE - Evangelische Zentralstelle für globale Entwicklung e.V.
- Trägerorganisation: Art
- 22
- Umsetzungspartner
- -
- Sektoren übergeordnet
- Staat und Zivilgesellschaft allgemein
- Sektoren untergeordnet
- Menschenrechte
- Evaluierung
- Nein
- Zugehörige Dokumente
- -
- Aktuelle Datenversion vom
- 24.06.2026
Beschreibung
Dieses Projekt zielt darauf ab, die bisherigen Errungenschaften der Vorphase in verschiedenen Ländern Afrikas und Asiens zu erweitern. Der gesetzliche Schutz von Menschenrechtsverteidigern bietet sowohl Chancen als auch Herausforderungen in Ländern,in denen Menschenrechtsgesetze verabschiedet wurden und in denen sich die Zivilgesellschaft für Reformen einsetzt oder dafür kämpft, die Verabschiedung von Gesetzen,die Menschenrechte einschränken, rückgängig zu machen.Insgesamt kann das Projekt ein