Stärkung des Rechtsschutzes von Menschenrechtsverteidiger*innen in Afrika und Asien, Fortführung

IATI Maßnahmen-ID
DE-1-202275501
Maßnahmenstatus
Beendet
Land / Region
Keiner Förderregion zugeordnet
Finanzierungsvolumen
€ 300.000,00
Kofinanzierter Betrag
€ 0,00
Gesamtausgaben/-auszahlungen
€ 285.000,00
Noch verfügbar
€ 15.000,00
Finanzier
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) (DE-1)
Finanzierungsart
Zuschuss
Laufzeit
01.10.2022 - 30.09.2025
Startdatum
01.10.2022
Geplantes Enddatum
30.09.2025
Tatsächliches Enddatum
30.09.2025
Durchführungs- / Trägerorganisation
EZE - Evangelische Zentralstelle für globale Entwicklung e.V.
Trägerorganisation: Art
22
Umsetzungspartner
-
Sektoren übergeordnet
Staat und Zivilgesellschaft allgemein
Sektoren untergeordnet
Menschenrechte
Evaluierung
Nein
Zugehörige Dokumente
-
Aktuelle Datenversion vom
24.06.2026

Beschreibung

Dieses Projekt zielt darauf ab, die bisherigen Errungenschaften der Vorphase in verschiedenen Ländern Afrikas und Asiens zu erweitern. Der gesetzliche Schutz von Menschenrechtsverteidigern bietet sowohl Chancen als auch Herausforderungen in Ländern,in denen Menschenrechtsgesetze verabschiedet wurden und in denen sich die Zivilgesellschaft für Reformen einsetzt oder dafür kämpft, die Verabschiedung von Gesetzen,die Menschenrechte einschränken, rückgängig zu machen.Insgesamt kann das Projekt ein