Regionales Völkerrecht und Zugang zu Justiz in Lateinamerika (DIRAJus IV)
- IATI Maßnahmen-ID
- DE-1-202321842
- Maßnahmenstatus
- Laufend
- Land / Region
- Amerika
- Finanzierungsvolumen
- € 3.000.000,00
- Kofinanzierter Betrag
- € 0,00
- Gesamtausgaben/-auszahlungen
- € 2.483.787,66
- Noch verfügbar
- € 516.212,34
- Finanzier
- Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) (DE-1)
- Finanzierungsart
- Zuschuss
- Laufzeit
- 01.08.2023 - 31.03.2026 (geplant)
- Startdatum
- 01.08.2023
- Geplantes Enddatum
- 31.03.2026
- Tatsächliches Enddatum
- -
- Durchführungs- / Trägerorganisation
- Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH (XM-DAC-5-52)
- Trägerorganisation: Art
- 15
- Umsetzungspartner
- Organisation Amerikanischer Staaten
- Sektoren übergeordnet
- Staat und Zivilgesellschaft allgemein
- Sektoren untergeordnet
- Menschenrechte
- Evaluierung
- Nein
- Zugehörige Dokumente
- International Regional Law and Access to Justice in Latin America (DIRAJus IV) (Projektwebseite) URL: https://projectdata.giz.de/projektdaten/projects.action?request_locale=en_GB&pn=202321842; Regionales Völkerrecht und Zugang zu Justiz in Lateinamerika (DIRAJus IV) (Projektwebseite) URL: https://www.giz.de/projektdaten/projects.action?request_locale=de_DE&pn=202321842
- Aktuelle Datenversion vom
- 24.06.2026
Beschreibung
Ausgangssituation: Der Zugang zum Recht ist entscheidend, um Menschenrechte zu schützen und die Rechtsstaatlichkeit zu wahren. Besonders wirtschaftliche, soziale und kulturelle (wsk-)Rechte erfordern faire, diskriminierungsfreie und materiell richtige Entscheidungen von rechtlichen Institutionen. Dabei müssen diese für alle Menschen erreichbar sein und das Rechtssystem muss schnell und fair reagieren. Das ist wichtig für den sozialen Frieden und gesellschaftlichen Zusammenhalt. Obwohl zugunsten von benachteiligten Gruppen einige Fortschritte erzielt wurden, werden die Standards, die in Amerika für Menschenrechte gelten, nicht überall ausreichend umgesetzt. Ziel: Regionale und nationale rechtliche Institutionen wenden die Standards des interamerikanischen Menschenrechtssystems vermehrt an. Vorgehensweise: Das Vorhaben fördert Ansätze, damit rechtliche Institutionen interamerikanische Standards umfassend und geschlechtergerecht ? zum Beispiel zu Sorge- und Pflegearbeit, Klimawandel und dem Recht auf Gesundheit ? entwickeln und umsetzen. Es fokussiert sich dafür auf die drei Bereiche, die die Rechte und Lebensbedingungen in den Pilotländern Costa Rica, Ecuador, Kolumbien und Mexiko verbessern sollen. Der erste Schwerpunkt fördert die klare Definition von Standards. Dazu arbeitet das Vorhaben mit dem interamerikanischen Menschenrechtssystem und stärkt dessen Dialog mit staatlichen Einrichtungen und der Zivilgesellschaft in den Pilotländern, damit sie die Standards akzeptieren und anwenden. Im zweiten Schwerpunkt fördert das Vorhaben den staatsübergreifenden Austausch zwischen der Zivilgesellschaft zu erfolgreichen Verfahren, die den Zugang zu Recht für benachteiligte Gruppen verbessert haben. Dies sorgt dafür, dass soziale Gerechtigkeit in Lateinamerika besser vorankommt. Der dritte Schwerpunkt integriert juristische Instrumente, die das Vorhaben entwickelt hat, langfristig in die Arbeit der interamerikanischen und nationalen Rechtsinstitutionen ? einschließlich Richterschulen und Universitäten der Pilotländer. Durch die Instrumente können Rechtsanwender*innen die wsk-Rechte effektiver durchsetzen.