Unterstützung der Äthiopischen Menschenrechtskommission II (EHRC II)

IATI Maßnahmen-ID
DE-1-202322691
Maßnahmenstatus
Laufend
Land / Region
Äthiopien
Finanzierungsvolumen
€ 2.500.000,00
Kofinanzierter Betrag
€ 0,00
Gesamtausgaben/-auszahlungen
€ 1.660.008,82
Noch verfügbar
€ 839.991,18
Finanzier
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) (DE-1)
Finanzierungsart
Zuschuss
Laufzeit
01.05.2024 - 30.04.2027 (geplant)
Startdatum
01.05.2024
Geplantes Enddatum
30.04.2027
Tatsächliches Enddatum
-
Durchführungs- / Trägerorganisation
Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH (XM-DAC-5-52)
Trägerorganisation: Art
15
Umsetzungspartner
Ohne politischen Träger - Direkt mit Bevölkerung oder Nichtregierungsorganisationen (NGO)
Sektoren übergeordnet
Staat und Zivilgesellschaft allgemein
Sektoren untergeordnet
Menschenrechte
Evaluierung
Nein
Zugehörige Dokumente
Support to the Ethiopian Human Rights Commission II (EHRC II) (Projektwebseite) URL: https://projectdata.giz.de/projektdaten/projects.action?request_locale=en_GB&pn=202322691; Unterstützung der Äthiopischen Menschenrechtskommission II (EHRC II) (Projektwebseite) URL: https://www.giz.de/projektdaten/projects.action?request_locale=de_DE&pn=202322691
Aktuelle Datenversion vom
24.06.2026

Beschreibung

Ausgangssituation: Äthiopien hat seit 2018 einige politische Reformen durchgeführt, die eine positive Entwicklung beim Menschenrechtsschutz erkennen lassen. Bestehende ethnisch-nationalistische und regionale Spannungen haben jedoch Gewaltkonflikte befeuert, die die Einhaltung der Menschenrechte gefährden. Besonders im Konflikt in der nördlichen Region Tigray von 2020 bis 2022 wurden zahlreiche Menschenrechte verletzt. Seit April 2024 gibt es daher eine Übergangsjustizpolitik, die schwerste Straftaten verfolgt und eine Wahrheitskommission vorsieht. Eine weitere große Herausforderung ist das Geschlechtergefälle. Ungleichheiten bestehen bei der Entlohnung, der Bildung und beim Zugang zu Finanzmitteln und Landbesitz. Die Gewalt gegen Frauen und Kinder, vor allem sexuelle und geschlechtsspezifische Gewalt in Konflikten, verharrt auf hohem Niveau, Opfer und Zeug*innen müssen geschützt werden. Genitalverstümmelung bei Frauen und Kinderheirat sind zwar offiziell verboten, werden aber weithin praktiziert. Ziel: Die institutionelle Effektivität und Unabhängigkeit der äthiopischen Menschenrechtskommission haben sich verbessert. Vorgehensweise: Das Vorhaben trägt über eine Korbfinanzierung zur Verbesserung der Autonomie, Professionalität und Effektivität der äthiopischen Menschenrechtskommission bei. Aus diesem Fonds, in den weitere internationale Geber*innen einzahlen, erhält die Kommission die notwendige finanzielle Unterstützung, um ihr Mandat zur Förderung und zum Schutz der Menschenrechte in Zusammenarbeit mit staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren sowie mit regionalen und internationalen Institutionen zu erfüllen. Zusätzlich wird der Kommission zur Verbesserung ihrer Leistung und Infrastruktur auf dem Gebiet der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) eine integrierte Fachkraft als Teamleiter*in für Informationstechnologie (IT) zur Seite gestellt.