Unterstützung der Äthiopischen Menschenrechtskommission II (EHRC II)
- IATI Maßnahmen-ID
- DE-1-202322691
- Maßnahmenstatus
- Laufend
- Land / Region
- Äthiopien
- Finanzierungsvolumen
- € 2.500.000,00
- Kofinanzierter Betrag
- € 0,00
- Gesamtausgaben/-auszahlungen
- € 1.660.008,82
- Noch verfügbar
- € 839.991,18
- Finanzier
- Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) (DE-1)
- Finanzierungsart
- Zuschuss
- Laufzeit
- 01.05.2024 - 30.04.2027 (geplant)
- Startdatum
- 01.05.2024
- Geplantes Enddatum
- 30.04.2027
- Tatsächliches Enddatum
- -
- Durchführungs- / Trägerorganisation
- Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH (XM-DAC-5-52)
- Trägerorganisation: Art
- 15
- Umsetzungspartner
- Ohne politischen Träger - Direkt mit Bevölkerung oder Nichtregierungsorganisationen (NGO)
- Sektoren übergeordnet
- Staat und Zivilgesellschaft allgemein
- Sektoren untergeordnet
- Menschenrechte
- Evaluierung
- Nein
- Zugehörige Dokumente
- Support to the Ethiopian Human Rights Commission II (EHRC II) (Projektwebseite) URL: https://projectdata.giz.de/projektdaten/projects.action?request_locale=en_GB&pn=202322691; Unterstützung der Äthiopischen Menschenrechtskommission II (EHRC II) (Projektwebseite) URL: https://www.giz.de/projektdaten/projects.action?request_locale=de_DE&pn=202322691
- Aktuelle Datenversion vom
- 24.06.2026
Beschreibung
Ausgangssituation: Äthiopien hat seit 2018 einige politische Reformen durchgeführt, die eine positive Entwicklung beim Menschenrechtsschutz erkennen lassen. Bestehende ethnisch-nationalistische und regionale Spannungen haben jedoch Gewaltkonflikte befeuert, die die Einhaltung der Menschenrechte gefährden. Besonders im Konflikt in der nördlichen Region Tigray von 2020 bis 2022 wurden zahlreiche Menschenrechte verletzt. Seit April 2024 gibt es daher eine Übergangsjustizpolitik, die schwerste Straftaten verfolgt und eine Wahrheitskommission vorsieht. Eine weitere große Herausforderung ist das Geschlechtergefälle. Ungleichheiten bestehen bei der Entlohnung, der Bildung und beim Zugang zu Finanzmitteln und Landbesitz. Die Gewalt gegen Frauen und Kinder, vor allem sexuelle und geschlechtsspezifische Gewalt in Konflikten, verharrt auf hohem Niveau, Opfer und Zeug*innen müssen geschützt werden. Genitalverstümmelung bei Frauen und Kinderheirat sind zwar offiziell verboten, werden aber weithin praktiziert. Ziel: Die institutionelle Effektivität und Unabhängigkeit der äthiopischen Menschenrechtskommission haben sich verbessert. Vorgehensweise: Das Vorhaben trägt über eine Korbfinanzierung zur Verbesserung der Autonomie, Professionalität und Effektivität der äthiopischen Menschenrechtskommission bei. Aus diesem Fonds, in den weitere internationale Geber*innen einzahlen, erhält die Kommission die notwendige finanzielle Unterstützung, um ihr Mandat zur Förderung und zum Schutz der Menschenrechte in Zusammenarbeit mit staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren sowie mit regionalen und internationalen Institutionen zu erfüllen. Zusätzlich wird der Kommission zur Verbesserung ihrer Leistung und Infrastruktur auf dem Gebiet der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) eine integrierte Fachkraft als Teamleiter*in für Informationstechnologie (IT) zur Seite gestellt.