Förderung der Rechte autochthoner Pygmäen durch den Aufbau von Bildungs-, Berufs- und Anwaltskapazitäten in der DR Kongo

IATI Maßnahmen-ID
DE-1-202332633
Maßnahmenstatus
Laufend
Land / Region
Kongo, Demokratische Republik
Finanzierungsvolumen
€ 450.000,00
Kofinanzierter Betrag
€ 0,00
Gesamtausgaben/-auszahlungen
€ 428.163,54
Noch verfügbar
€ 21.836,46
Finanzier
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) (DE-1)
Finanzierungsart
Zuschuss
Laufzeit
01.10.2023 - 30.09.2026 (geplant)
Startdatum
01.10.2023
Geplantes Enddatum
30.09.2026
Tatsächliches Enddatum
-
Durchführungs- / Trägerorganisation
KZE - Katholische Zentralstelle für Entwicklungshilfe e.V.
Trägerorganisation: Art
22
Umsetzungspartner
-
Sektoren übergeordnet
Staat und Zivilgesellschaft allgemein
Sektoren untergeordnet
Menschenrechte
Evaluierung
Nein
Zugehörige Dokumente
-
Aktuelle Datenversion vom
24.06.2026

Beschreibung

Die Diskriminierung autochthoner Pygmäen geht mit existentiellen Notlagen einher. Ziel ist die Verbesserung der Lebenssituation mittels Bildung, Erwirtschaftung von Einkommen und anwaltschaftlicher Arbeit zur Achtung ihrer Grundrechte. Es werden Trainings, Öffentlichkeitsarbeit, Arbeitsmaterial für Landwirtschaft und Kleingewerbe sowie Maßnahmen zur funktionalen Alphabetisierung gefördert. Schwerpunkt-Zielgruppe sind 3.000 Personen unter besonderer Berücksichtigung von Mädchen und Frauen.