19. LVR-Unterstützungsleistung für die Ukraine

IATI Maßnahmen-ID
DE-1-202349280-109227
Maßnahmenstatus
Beendet
Land / Region
Ukraine
Finanzierungsvolumen
€ 47.819,99
Kofinanzierter Betrag
€ 0,00
Gesamtausgaben/-auszahlungen
€ 42.764,58
Noch verfügbar
€ 5.055,41
Finanzier
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) (DE-1)
Finanzierungsart
Zuschuss
Laufzeit
23.09.2024 - 31.12.2024
Startdatum
23.09.2024
Geplantes Enddatum
31.12.2024
Tatsächliches Enddatum
31.12.2024
Durchführungs- / Trägerorganisation
Engagement Global gGmbH
Trägerorganisation: Art
22
Umsetzungspartner
Landschaftsverband Rheinland
Sektoren übergeordnet
Andere multisektorale Maßnahmen
Sektoren untergeordnet
Multisektorale Hilfe
Evaluierung
Nein
Zugehörige Dokumente
-
Aktuelle Datenversion vom
24.06.2026

Beschreibung

Bereits seit mehr als 25 Jahren kooperieren die LVR-Klinik Langenfeld und die Klinik Kulparkow in Lviv/Lemberg in der Westukraine im Bereich der psychiatrischen Versorgung. 2017 wurde diese Zusammenarbeit mit Hilfe eines Abkommens formalisiert und auf den LVR-Klinikverbund sowie das Gesundheitsdepartment der Oblast Lviv / Lemberg insgesamt ausgedehnt. Seit Kriegsbeginn konnten durch Spendeneinnahmen des Vereins zur Förderung der Rheinischen Kliniken Langenfeld e.V. in Zusammenarbeit mit einer weiteren befreundeten Klinik in Polen (Opole) bislang 18 Hilfstransporte mit überwiegend medizinischen Gütern und Lebensmitteln nach Lviv/Lemberg organisiert werden. Weil zwischenzeitlich nicht mehr ausreichend Mittel für eine Vollfinanzierung weiterer Transporte durch den Verein sichergestellt werden können, wird hiermit der Antrag auf Bezuschussung eins 19. Hilfstransports gestellt, der je nach Lage am Beschaffungsmarkt ggf. auf mehrere Teil-Transporte in einer zeitlichen Abfolge aufgeteilt werden soll, wodurch auch das Untergangsrisiko auf ukrainischem Kriegsgebiet weiter verringert wird. Mit der Durchführung der konkreten Hilfsmaßnahmen wird der Antragsteller den Verein zur Förderung der Rheinischen Kliniken Langenfeld e.V. beauftragen, der durch seine Spenden den vom Antragsteller zu tragenden Eigenanteil in Höhe von 10 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben übernimmt.