Leaving no one behind ? Der Treuhandfond für Lösungen bei Binnenvertreibung

IATI Maßnahmen-ID
DE-1-202407120
Maßnahmenstatus
Laufend
Land / Region
Keiner Förderregion zugeordnet
Finanzierungsvolumen
€ 2.700.000,00
Kofinanzierter Betrag
€ 0,00
Gesamtausgaben/-auszahlungen
€ 1.700.000,00
Noch verfügbar
€ 1.000.000,00
Finanzier
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) (DE-1)
Finanzierungsart
Zuschuss
Laufzeit
24.01.2025 - 31.12.2026 (geplant)
Startdatum
24.01.2025
Geplantes Enddatum
31.12.2026
Tatsächliches Enddatum
-
Durchführungs- / Trägerorganisation
UNDP -United Nations Development Programme
Trägerorganisation: Art
40
Umsetzungspartner
-
Sektoren übergeordnet
Staat und Zivilgesellschaft allgemein
Sektoren untergeordnet
Erleichterung geordneter, sicherer, regulärer und verantwortungsvoller Migration und Mobilität
Evaluierung
Nein
Zugehörige Dokumente
-
Aktuelle Datenversion vom
24.06.2026

Beschreibung

Die meisten der weltweit vertriebenen Menschen befinden sich noch innerhalb ihres Heimatstaates. Trotzdem ist Binnenvertreibung eine international oftmals unsichtbare Krise. Ende 2023 gab es über 75 Millionen Binnenvertriebene weltweit, davon 68,3 Millionen als Folge von Konflikten und Gewalt und 7,7 Millionen als Folge von Katastrophen. Millionen von Binnenvertriebenen sind betroffen von Ernährungsunsicherheit, gesundheitlichen Risiken, Gewalt und Menschenrechtsverletzungen, einem unzureichenden Zugang zu sozialen Diensten und grundlegenden Dienstleistungen sowie der Zerstörung ihrer Lebensgrundlagen. Zudem dauern viele Vertreibungssituationen Jahre, teilweise Jahrzehnte, an. Viele Staaten fordern daher deutliche Verbesserungen bei der Bewältigung von langwierigen Vertreibungssituationen, um nachhaltige Lösungen für die Betroffenen zu finden, und erkennen gleichzeitig an, dass Untätigkeit die nationalen und globalen Bemühungen zur Erreichung der Agenda 2030 untergraben würde. Nachhaltige Lösungen für Binnenvertriebene müssen über Krisenreaktion und humanitäre Maß-nahmen hinausgehen und Teil einer nationalen Entwicklungspriorisierung sein, die humanitäre Maßnahmen, Friedenskonsolidierung, Menschenrechte, Bemühungen zur Verringerung des Katastrophenrisikos und Klimaschutzmaßnahmen integriert. Darüber hinaus müssen alle Beteiligten, einschließlich nationaler und lokaler Behörden sowie humanitärer, friedens- und entwicklungspolitischer Akteure, zusammenarbeiten, um die richtigen Strategien und Maßnahmen zu ermitteln. In der Erkenntnis, dass sich die Staaten und das VN-System hierfür neu ausrichten müssen, hat der VN-Generalsekretär ein ?High Level Panel? für Binnenvertreibung ein-gesetzt und basierend auf dessen Bericht 2021 eine Aktionsagenda für Binnenvertreibung entwickelt. Die Aktionsagenda, die 2022 veröffentlicht wurde, enthält eine gemeinsame Vision für verstärkte Maßnahmen zur Förderung von Lösungen bei Binnenvertreibungen, zur Verhinderung künftiger Vertreibbung und zur Gewährleistung, dass Menschen, die derzeit binnenvertrieben sind, Zugang zu Schutz, Hilfe und frühzeitigen Lösungen haben. In der Aktionsagenda wurde auch die Einrichtung eines speziellen Finanzierungsmechanismus für Lösungen für Binnenvertreibung zugesagt, um entwicklungsorientierte Maßnahmen zur Lösung von Binnenvertreibung durchzuführen. Ursprünglich war angedacht, diesen Mechanismus in den globalen SDG-Fonds einzubetten. Später wurde jedoch beschlossen, dass ein flexibler, eigenständiger Multi-Partner-Treuhandfonds das effizienteste und wirksamste Instrument ist. Der daraufhin entwickelte Internal Displacement Solutions Fund (IDSF) unterstützt das strategische, kooperative und kohärente Engagement der VN-Länderteams durch gemeinsame Program-me. Diese werden von den regionalen Koordinatoren (?UN Resident Coordinators?) geleitet und von den teilnehmenden VN-Organisationen auf Länderebene umgesetzt. Die gemeinsamen Programme untermauern die nach den SDGs ausgerichteten nationalen Prioritäten, die sich auch in den Kooperationsrahmen (?Cooperation Frameworks?) widerspiegeln.